Preisverleihung DKS Award 2021 am 31.08.2022

Deutsche Kreditmarkt-Standards (DKS) zeichnet am 31.08.2022 die besten Bachelor- und Masterarbeiten im deutschen Kreditmarkt mit dem DKS Award aus. Zudem wird ein Sonderpreis verliehen.

Mit dem Preis für die beste Masterarbeit wird in diesem Jahr Selina Maria Ginzinger ausgezeichnet. Die Stellung der Finanzgläubiger in dem seit dem 1.1.2021 in Kraft getretenen StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) Verfahren ist ihr Thema. Diese Arbeit wurde von Prof. Dr. Walter von der Frankfurt School of Finance and Management betreut. Gerade Finanzgläubiger, hier vor allem die Banken, sind von krisenbedingten Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren besonders betroffen. Eine rechtzeitig entwickelte Strategie und Positionierung wird hier den Gläubigern helfen, die in naher Zukunft noch ansteigende Zahl von Restrukturierungsfällen zu bewältigen

Mit dem DKS Award 2021 für die beste Bachelorarbeit wird die Arbeit von Nils Lennart Timmermann ausgezeichnet. Die Arbeit untersucht den Einfluss von Umweltratings auf Renditen im Kontext des Corona Konjunkturpakets „Next Generation EU“. Betreut wurde diese Arbeit von den beiden Professoren der Humboldt Universität zu Berlin Alexander Stomper und Tim Adam. Es handelt sich um eine bedeutende wissenschaftliche Analyse, welche Grundlagen für die zukünftig zu beurteilende Tragweite staatlicher Markteingriffe legt.

Der DKS Sonderpreis 2021 geht an Maurice Ribak. Es handelt sich dabei um eine Doktorarbeit, die von Prof. Dr. Omlor von der Universität Marburg betreut wurde. Thema der Arbeit war die rechtswissenschaftliche Analyse, wie sich Security Token in der Wertpapierzivil- und Wertpapieraufsichtsrecht integrieren lassen. Dieses Thema passt zu der ganz aktuellen Diskussion eines Regulierungsrahmens für Token, welcher über eine Ergänzung des eWpG, das BMF-Eckpunktepapier für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz und auch der EU-Verordnung MiCAR diskutiert wird.

Die Jury besteht aus Prof. Dr. Christoph Schalast (Frankfurt School of Finance & Management, Schalast Law | Tax ), Prof. Dr. Axel Wieandt (WHU), Dr. Jörg Keibel (DKS), Lars Löffelholz (Commerzbank) und Jens-Georg Nawrath (Alvarez & Marsal).

Vorstandswechsel bei der DKS

Nach achtjähriger Vorstandszeit verlässt Johann Becher (UniCredit HVB) den DKS Vorstand, um in den Ruhestand zu gehen. Die Mitgliederversammlung dankte ihm herzlich für sein langjähriges Engagement. Als neues Vorstandsmitglied wurde Claus Radünz (LBBW) von der Mitgliederversammlung ernannt.

Als Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich J. Becher um die bankseitigen Herausforderungen durch europäische oder deutsche Änderungen in der Kreditvergabe, der Kreditwürdigkeitsprüfung und der Kreditüberwachung gekümmert. Als routinierter Referent hat er sein Wissen in diversen DKS Veranstaltungen vorgetragen. Auf Grund seiner Mitarbeit in verschiedenen Bankverbänden war er immer auf einem aktuellen Stand geplanter Änderungen im Kreditwesen.

Claus Radünz ist nach Stationen bei der Commerzbank, Credit Suisse und Close Brothers seit nunmehr schon 12 Jahren bei der LBBW im Portfolio Management/Restrukturierung. Als Beirat hat er die DKS Arbeit schon unterstützt, dieses wird er nun intensivieren.

Regelmäßige Informationen über die Arbeit der DKS und weitere Webinare erhalten Sie auf der Webseite www.kreditmarkt-standards.de oder folgen Sie der DKS auf unser LinkedIn Seite.

Johann Becher
Claus Radünz

Checkliste nach § 16 StaRUG und Muster Restrukturierungsplan

Das BMJ hat am 17.07.2022 die finale Version der Checkliste nach § 16 StaRUG (Stand: 14.07.2022)  veröffentlicht. Vorausgegangen war eine Anhörung betroffener Verbände. In diesem Rahmen hat auch die DKS Stellung zu dem Entwurf der Checkliste genommen.

Wie zu erwarten, gibt es zu dem Entwurf der Checkliste kaum Veränderungen. Sie stellt eine sehr detaillierte Orientierungshilfe dar. Die implizite Zielrichtung, eine Restrukturierung für kleine und mittlere Unternehmen mittels der Checkliste zu erleichtern, erfüllt die Checkliste indes nicht. Dafür ist sie viel zu kompliziert und erfordert in jedem Fall die Einschaltung eines Beraters, worauf das BMJ selbst hinweist.

Auch die Grundzüge des Restrukturierungsplan werden vom BMJ dargestellt. Hierfür hat die DKS bereits ein Muster entwickelt, welches in Kürze den DKS Mitgliedern zur Verfügung stehen wird. Das Muster wird zu restrukturierenden Unternehmen, auch KMU, mehr helfen, als die Checkliste nach § 16 StaRUG des BMJ.

Muster Restrukturierungsplan

Nachdem in einer DKS Arbeitsgruppe die Grundlagen des Muster Restrukturierungsplans erarbeitet wurden, findet nun nach erfolgten Abstimmung mit der Checkliste nach § 16 StaRUG, deren finale Fassung das Bundesministerium der Justiz noch diese Woche veröffentlichen will, die finale Ausarbeitung des Musters statt. Anschließend steht das Muster Restrukturierungsplan allerdings nur den DKS Mitgliedern zur Verfügung.

Webinar zur Checkliste nach § 16 StaRUG in Verbindung mit einem Muster-Restrukturierungsplan am 28.06.2022

Mit dem Ende Januar 2022 vorgelegten Entwurf einer Checkliste kam das Bundesministerium der Justiz (BMJ) seinem Auftrag aus § 16 StaRUG nach, eine auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnittene Hilfestellung für die Konzipierung und Erstellung von Restrukturierungsplänen nach §§ 5 ff. StaRUG bekanntzugeben. Dazu gab es verschiedene Stellungnahmen, u.a. seitens der DKS. Die DKS hatte ja bereits vorher eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Muster-Restrukturierungsplans gestartet. Dabei ist natürlich die abschließende Checkliste zu berücksichtigen.

Die Verknüpfung zwischen der Checkliste und dem Muster-Restrukturierungsplan soll mit Beteiligung des BMJ in einem Webinar am 28.06.2022 diskutiert werden. Außerdem wird der aktuelle Stand der Musterentwicklung sowie die demnächst anstehenden DKS Themen vorgestellt werden.

EBA startet neue Konsultation zu NPL Data Templates

Seit dem Action Plan der EU aus 2017 ist wenig passiert. Einige Ideen, wie die zentrale Bad Bank oder eine einheitliche NPL Transaktionsplattform, sind „untergegangen“. Überlebt haben die NPL Data Templates, die bisher allerdings ziemlich an den Marktanforderungen vorbeigegangen sind.

Allerdings gab es in den letzten Jahren auch kein NPL Problem mehr, da die NPL Quoten stetig zurückgingen und insbesondere die staatlichen Unterstützungsprogramme in Italien und Griechenland (GACS und HAPS) Wirkung zeigten. Ob viele Informationen zu einem „Knowhow-Gleichstand“ zwischen Verkäufer und Käufer führen werden, ist sehr zweifelhaft. Am Ende gibt es am NPL Markt „Marktpreise“, die sich an den zur Verfügung gestellten Informationen orientieren. Eine möglicherweise beabsichtigte Pflicht zur Ausfüllung von Templates wird vermutlich weder zu höheren Kaufpreisen, noch zu einer – eigentlich ursprünglich beabsichtigten –  Belebung des Sekundärmarktes führen.

Nachdem die EBA im September 2021 die Konsultationsperiode zu den NPL Data Templates abgeschlossen hat, hat sie nun die überarbeiteten Templates veröffentlicht. Es schließt sich nun eine weitere Konsultationsperiode bis zum 31.08.2022 an. Eine öffentliche Anhörung zu den Templates wird am 15.06.2022 stattfinden. Bis Ende des Jahres 2022 sollen die Templates dann finalisiert werden.

DKS Webinar Mezzanine Kapital am 26.04.2022

Mezzanine Kapital hat seinen Platz in der deutschen Finanzierungsarchitektur und wird mit zunehmender Standardisierung auch noch häufiger zur Anwendung kommen, da waren sich die Experten des DKS Webinars am 26.04.2022 einig. Dass Mezzanine Kapital in einzelnen Immobilienobjekten aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Zuge kommen kann, zeigte die von Christian Groschupp von Dr. Wieselhuber & Partner und Florian Bruder von DLA Piper vorgestellte Case Study.  Es gibt aber genug grundlegende Finanzierungsformen, wo Mezzanine Kapital sinnvoll eingesetzt werden kann, erläuterte Andreas Mallin von Fieldfisher.  Auch für die Investoren macht Mezzanine Kapital Sinn, so Christian Fritsch von ELF Capital Group. Abschließend stellte Thomas Lange von GÖRG dar, dass es zwar ein Intercreditor Agreement Muster gibt, welches aber kaum zum Einsatz kommt. Im Bereich der Small/Mid Cap Immobilienfinanzierung wäre ein deutscher Standard eines Intercreditor Agreements wünschenswert, so Lange. Hier wird die DKS aktiv werden. Nach Auswertung verschiedener am Markt vorhandener Mustervereinbarungen wird sich eine DKS Arbeitsgruppe der Mustererstellung annehmen. Wenn Sie an mehr Details interessiert sind, wenden Sie sich bitte per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

Mezzanine Kapital Webinar am 26.04.2022

Der Bundesverband Alternative Investments BAI hat vor kurzem festgestellt, dass die Nachfrage nach marktbasierten Finanzierungen außerhalb des klassischen Bankkredits stetig wächst. Unterm Strich seien das keineswegs teure Finanzierungen, sondern häufig maßgeschneiderte Finanzierungen, ausgerichtet an den besonderen Bedürfnissen der Kreditnehmer. Welche Möglichkeiten bietet dabei Mezzanine Kapital? Bspw. als Brücken- oder Restrukturierungsfinanzierung. Dazu mehr im DKS Webinar am 26.04.2022. Ergänzend wird der Frage nachgegangen, wie sich insoweit die Intercreditor Verträge entwickeln und ob sich ein deutscher Standard etablieren lässt.

EuGH zur Sitzverlegung (COMI) im Insolvenzverfahren

In dem Insolvenzverfahren in Sachen Galapagos wegen Sitzverlegung nach Antragstellung hat der EuGH am 24.03.2022 entschieden, dass das Gericht eines Mitgliedstaats, das mit einem Antrag auf Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens befasst ist, für die Eröffnung eines solchen Verfahrens weiter ausschließlich zuständig bleibt, wenn der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners nach Antragstellung, aber vor der Entscheidung über diesen Antrag in einen anderen Mitgliedstaat verlegt wird. Der DKS hatte sich bereits im Januar 2022 mit den Anforderungen an eine Sitzverlegung (#COMI) im Rahmen eines Insolvenzverfahren aus Sicht der Länder Deutschland, Niederlande und Österreich befasst. Mehr Details erhalten Sie bei joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

Mezzanine Kapital und Intercreditor Agreement – DKS Webinar am 26.04.2022

Die klassische Bankfinanzierung muss zukünftig mit verschärften Eigenkapitalregeln klarkommen. Das bietet Chancen für alternative Finanzierungen. Wie hierbei Mezzanine Kapital, gerade bei Immobilienfinanzierungen, zum Einsatz kommen kann, wird in dem DKS Webinar am 26.04.2022 um 16.00 Uhr auch anhand einer Case Study vorgestellt. Die Themen sind: Restrukturierung einer Immobilienentwicklung, Arten und Einsatz von Mezzanine Kapital, Beteiligung von Versicherungen, Investoren, Markt und Ausblick, Mezzanine Kapital aus Investorensicht und Intercreditor Agreement – Überlegungen für einen deutschen Standard. Herzlichen Dank schon einmal an die Referenten Christian Groschupp (Dr. Wieselhuber & Partner), Florian Bruder (DLA Piper), Andreas Mallin (Fieldfisher), Christian Fritsch (ELF Capital Group) und Thomas Lange (GÖRG).