EZB will einheitliche Anwendung der Regelungen zu internen RWA Modellen durch Banken sicherstellen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 28.03.2018 das erste Kapitel eines Leitfadens zur Anwendung interner Modelle bei der Berechnung risikogewichteter Aktiva (RWA) zur Konsultation vorgestellt. Der Leitfaden soll dafür sorgen, dass alle 118 als systemrelevant eingestufte und damit direkt von der EZB beaufsichtigten Banken die wichtigsten Regulierungs-prinzipien für interne Modelle konsistent anwenden.

Das erste Kapitel des Leitfadens widmet sich allgemeinen Themen und enthält Grundsätze zu nicht modellspezifischen Themen, vor allem zu dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB-Ansatz): übergreifende Grundsätze, die Umsetzung des IRB-Ansatzes, die Governance interner Modelle, die interne Validierung, die Innenrevision, die Modellverwendung, das Management von Modelländerungen und die Einbeziehung Dritter. Der vollständige Leitfaden wird auch modellspezifische Kapitel (zu Kredit-, Markt- und Kontrahentenrisiken) enthalten.

Banken können den Risikogehalt bestimmter Aktiva mithilfe interner Modelle bestimmen, was direkte Auswirkungen auf das dafür vorzuhaltende Eigenkapital hat. Die EZB will verhindern, dass Banken ihre Risiken auf diese Weise kleinrechnen.

Die deutschen Banken setzen in der Regel auf die teilweise mit hohem Kostenaufwand selbst entwickelten internen Risikomodelle, die auf historischen Datenreihen zur Ausfallwahrscheinlichkeit von Krediten beruhen und auch von der BaFin und der Bundesbank genehmigt worden sind.

Das zur Konsultation gestellte erste Kapitel des Leitfadens wurde laut EZB in enger Abstimmung mit den nationalen Aufsichtsbehörden erstellt und baut auf den Erfahrungen des Targeted Review of Internal Models (TRIM) auf.

 

Zeitschiene

18.04.2018 – öffentliche Anhörung

28.05.2018 – Ende der Konsultation

Noch ohne Datum -Konsultation zu weiteren Kapiteln