Die bereits im Entwurf vorliegenden Guidelines sollen den Kreditinstituten eine Hilfestellung geben, bestehende Außenstände (NPE, Non-performing Exposures) und bisher unterlassene Ausfallklassifizierungen (FBE, forborne exposures) effektiv zu managen. Damit sollen eine signifikante Reduzierung der NPL sowie eine Stärkung der Bilanzen erreicht werden, womit die Kreditvergabe aktiviert werden kann. Mit den Guidelines soll erreicht werden, dass der Kunde über den gesamten Kreditkreislauf fair behandelt wird.
Die EBA will insbesondere Kreditinstituten, die ein NPL Ratio von >5% haben, dabei helfen, eine NPL Strategie zu entwickeln. Dabei geht es um Anforderungen, NPE und FBE zu erkennen, vor allem in Stundungssituationen. Hierzu werden Maßstäbe vorgegeben, um sicherzustellen, dass die Rückzahlung durch den Schuldner nicht gefährdet ist. Dazu sind von den Kreditinstituten Strategien und Prozesse zu entwickeln, vor allem hinsichtlich der Bewertung der Zahlungsschwierigkeiten der Schuldner.
Die Konsultation ist Teil des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP).
Zeitschiene
25.04.2018 – Anhörung bei der EBA
08.06.2018 – Ende der Konsultation
01.01.2019 – In Kraft treten der NPL Guidelines