Themen und Arbeitsbereiche Immobilienfinanzierung
Der Ausschuss Immobilienfinanzierung hat zum Ziel, für Kredithandelstransaktionen, die deutschem Recht unterliegen, eine Musterdokumentation zur Verfügung zu stellen. Diese soll es den Markteilnehmer erleichtern, solche Transaktionen auf Grund einer Standarddokumentation abzuwickeln und diese als Ausgangspunkt für die konkreten Verhandlungen zu nutzen. Für diesen Zweck werden in loser Reihenfolge Telefonkonferenzen abgehalten, bei denen sich die Teilnehmer in die Erstellung dieser Dokumentation einbringen können. Um auch ausländischen Markteilnehmer den Zugang zu erleichtern werden die Musterdokumentation teilweise auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Bisher wurden folgende Dokumente erarbeitet:

  • Kreditverwaltungsvertrag / Servicing Agreement
    Dieses Vertragsmuster soll Markteilnehmern eine Grundlage bieten, um Kreditvertragsforderungen und hierfür bestellte Sicherheiten zu verwalten. Der Vertrag erfasst daher verschiedene Regelungskreise wie Pflichtenkatalog des Servicers; Gebührenklauseln, Zusicherungen, Freistellungs- und Kündigungsklauseln. Teilweise sind diese Regelungen optional aufgebaut, so dass es verschiedene Nutzungsmöglichkeiten als Ausgangspunkt für die Vertragsverhandlungen eröffnet.
  • Kaufvertrag über Kreditforderungen / Sale and Purchase Agreement
    Das Muster des Kaufvertrages bildet die Grundlage für die Übertragung eines Kreditportfolios bestehend aus Kreditforderungen und Sicherheiten. Demzufolge enthält der Vertrag Regelungen, die notwendig sind, eine solche Transaktion abzubilden. Zu nennen sind hier insbesondere die Beschreibung des Kaufgegenstandes, Vollzug der Transaktion, Überleitung der Verwaltung der Kreditforderungen und Sicherheiten, Behandlung der Zahlungseingänge und Aufwendungserstaz bei den Vertragsparteien und entsprechende Gewährleistungen der Parteien.
  • Term Sheet
    Das Muster des Term Sheet soll dazu dienen, mit dem Markteilnehmer im Vorfeld der Transaktion wichtige Eckpunkte einer angedachten Kreditportfoliotransaktion abzustimmen. Eine solche Vorabstimmung erleichtert dann die konkreten Vertragsverhandlungen, da die wesentlichen Eckpunkte bereits diskutiert bzw. vereinbart wurden.
  • Vertraulichkeitserklärung / Confidentiality Agreement
    Im Rahmen eines angestrebten Verkaufes eines Kreditportfolios werden im Vorfeld interessierten Investoren oftmals detaillierte finanzielle, wirtschaftliche und rechtliche Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen sollen den Investoren erlauben, eine Prüfung und Analyse des Portfolios vorzunehmen, um ein Angebot abgeben zu können. Die Erklärung soll sicherstellen, dass der jeweilige Investor die Informationen vertraulich und geheim behandelt.
  • Datenanforderungsliste / Data Sheet
    Die Anforderungsliste soll es einem potenziellen Veräußerer erleichtern, die für einen Verkaufsprozess erforderlichen Daten (Kredit- und Sicherheiteninformationen) zu sammeln und zu Verfügung zu stellen.
  • Outsourcingvertrag
    Dieses Vertragsmuster soll Markteilnehmern ebenfalls eine Grundlage bieten, um Kreditvertragsforderungen und hierfür bestellte Sicherheiten zu verwalten. Im Gegensatz zu dem Kreditverwaltungsvertrag enthält dieser Vertrag noch Regelungen gemäß den Anforderungen nach § 25a KWG und den Mindestanforderungen für das Risikomanagement.
  • Informations- und Offenlegungspflichten/-rechte unter Sicherheitenverträgen
    Der Musterkatalog von  Informations- und Offenlegungspflichten/- rechten unter Sicherheitenverträgen, die im Zusammenhang mit Finanzierungen abgeschlossen werden, soll es ermöglichen, bereits in der ursprünglichen Finanzierungsdokumentation die Erwartungen des Sekundärmarktes zu erfassen. Es hat sich gezeigt, dass sich diese vertraglichen Rechte und Pflichten in der Praxis oftmals sehr stark von einander unterscheiden. Eine Vereinheitlichung in der Primärtransaktion kann daher auch für den Sekundärhandel vorteilhaft sein.

Alle oben genannten Dokumente stehen den Mitgliedern des DKS im Mitgliederbereich nach Login in Dateiform zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

Als gegenwärtiges Arbeitsthema werden Musterinformations- und Offenlegungspflichten/-rechten unter Sicherheitenverträgen besprochen.

Ausschussvorsitzender: Dr. Simon Grieser – sgrieser@reedsmith.com