Zum Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens mit mehreren Interessenten liegen dem Verkäufer mehrere Angebote vor, die er vergleichen muss. Hier hilft eine Standardisierung, wenn bereits Haftungs- und Garantieregelungen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vorgegeben wurden. Hierfür wurden bereits von der DKS Mustertexte für Forderungsverkäufe entwickelt. Diese Muster sehen bestimmte Haftungsklauseln bzw. Haftungsausschlüsse vor. Auch ist zu unterscheiden, ob es sich um einen einmaligen Verkauf oder einen revolvierenden Verkauf handelt. Je nach Komplexität des Angebotsverfahrens ergeben sich auch komplexe Angebote. In der Regel reicht es nicht aus, sich nur die Höhe der Kaufpreise anzuschauen und diese zu vergleichen. Vielfach werden Kaufpreisangebote mit bestimmten Annahmen verknüpft, die der Verkäufer in seine Angebotsbewertung einfließen lassen muss. Auf dieser Basis wird von Verkäufer- oder Käuferseite ein Kaufvertragsentwurf gefertigt, der dann die Grundlage der Vertragsverhandlungen bildet. Hier lassen sich Standardisierungen mit Muster-Vertragsklauseln entwickeln, die der Verkäufer in seine Angebotsbewertung einfließen lassen muss. Haftungsregelungen oder -ausschlüsse sind dabei als kaufpreiserhöhend beziehungsweise -erniedrigend zu berücksichtigen.

Zum Closing werden die vertraglich festgelegten Bedingungen vollzogen, es erfolgt also die Kaufpreiszahlung gegen Abtretung der Forderung oder des Forderungsbestands. Zudem erfolgt eine Aktenübergabe. Bei einer Bearbeitung der Forderung oder des Forderungsbestands zwischen Bewertungsstichtag und Closing wird in der Regel der aufgelaufene Geldeingang ausgezahlt, wobei für die zwischenzeitliche Bearbeitung regelmäßig ein Bearbeitungsentgelt anfällt.