{"id":851,"date":"2020-01-19T18:31:37","date_gmt":"2020-01-19T16:31:37","guid":{"rendered":"https:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=851"},"modified":"2020-01-19T18:31:39","modified_gmt":"2020-01-19T16:31:39","slug":"zusammenfassung-des-workshops-am-14-01-2020-in-frankfurt-bei-loancos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=851","title":{"rendered":"Zusammenfassung des Workshops am 14.01.2020 in Frankfurt bei LOANCOS"},"content":{"rendered":"\n<ol><li>Rechtliche Aspekte zum digitalen Euro aus der Transaktionspraxis war der Titel des Vortrages von Dr. Nick Wittek von Jones Day. Er gab einen \u00dcberblick \u00fcber die Entstehung der Bitcoin Economy und generell der Blockchain\/Distributed Ledger Technologie. Nach einer kurzen \u00dcbersicht zum Thema \u201esmart contracts\u201c stellte er an Hand der ersten ABCP Transaktion auf Blockchain dar, welche rechtlichen Themen dabei zu kl\u00e4ren waren. \u00a0Anschlie\u00dfend ging er auf die Unterschiede zwischen \u201estable coins\u201c und E-Geld ein und stellte den aktuellen Diskussionsstand zu digitalen W\u00e4hrungen wie Libra und des chinesischen PBOC im Detail dar.<\/li><li>Das Vortragsthema \u201eRegulierung des Kryptohandels: Fluch oder Segen f\u00fcr den FinTech Standort Deutschland?\u201c von Johannes Blassl von GSK Stockmann f\u00fchrte zu umfassenden Diskussionen, da viele Punkte noch ungekl\u00e4rt sind.\u00a0 Dieses betrifft insbesondere die Definition von Kryptowerten und die Anforderungen an das Kryptoverwahrgesch\u00e4ft. Gerade die \u00dcbergangsl\u00f6sung des \u00a7 64y KWG l\u00e4sst noch viele Fragen offen, die auch das zust\u00e4ndige BaFin nur ausweichend beantwortet. Ob Deutschland zu einem \u201ecryptoheaven\u201c wird, wird dabei allerdings erst die Zukunft zeigen.<\/li><li>Dr. Franz Bernhard Herding von Allen &amp; Overy stellte dann das Update aus der DKS Arbeitsgruppe zum Thema \u201eSchuldscheine in der Restrukturierung\u201c vor. Die gef\u00fchrten Diskussionen haben gezeigt, dass eine Mehrheitsklausel das Instrument des Schuldscheins so grundlegend ver\u00e4ndern w\u00fcrde, als dass sich gerade Investoren wie Landesbanken und Sparkassen damit einverstanden erkl\u00e4ren k\u00f6nnten. Der Schwerpunkt wurde daher auf den Bereich einer Interessenvertretung gelegt. Unterst\u00fctzt durch andere Akteure im Markt, die entsprechende Restrukturierungserfahrung mitbringen, wurde folgende Punkte erarbeitet: a) die Interessenvertretung sollte idealerweise durch einen Koordinator (bspw. Anwalt oder Financial Advisor) orchestriert werden, b) im Zusammenhang mit der Interessenvertretung der Schuldscheindarlehensgeber kann ggf. ein Ad-Hoc Committee gebildet werden, bspw. von gr\u00f6\u00dferen Schuldscheindarlehensgebern oder Instituten mit besonderen Interessen oder Beziehungen zum Unternehmen (bspw. Arrangeure), c) eine Unterst\u00fctzung des Koordinators durch die Zahlstelle unter den Schuldscheinen (bspw. durch Weiterleitung von Einladungen oder Informationen) sollte seitens des Unternehmens erm\u00f6glicht werden. Generell wurde die Umsetzung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmens (EU Richtlinie 2019\/1023 vom 20. Juni 2019) nicht als L\u00f6sung gesehen (unklar, wann und wie diese Umsetzung erfolgt, und es gibt auch Fallkonstellationen au\u00dferhalb von Restrukturierungen). Stattdessen sollen Leitlinien f\u00fcr eine Interessenvertretung bzw. Koordination der Schuldscheine im Fall der Restrukturierung ausgearbeitet werden. Hierzu gibt es bereits einen Entwurf, der weiterentwickelt wird.<\/li><li>Die ausgearbeitete Grundstruktur des Musters Sanierungskreditvertrag wurde von Dr. Dietrich Stiller von der Kanzlei SZA im Detail vorgestellt. Die letzten Diskussionspunkte sind in den Entwurf eingearbeitet worden und er f\u00fcgt sich auch in die bisher seitens der DKS erarbeiteten Muster bspw. zum Restrukturierungsvertrag ein.<\/li><li>Zu den aktuellen DKS Fachthemen stellte Dr. J\u00f6rg Keibel von der DKS dar, dass folgende Themen auf der DKS Agenda stehen: <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Cash Pool Vertrag, die Umsetzung\ndes pr\u00e4ventiven Restrukturierungsrahmens, IBOR\/BenchmarkVO, die gerade im\nEntwurf ver\u00f6ffentlichte Finanzstabilit\u00e4tsdatenerhebungsVO (mit den so von der\nDeutschen Bundesbank erhobenen Finanzdaten sollen vor allem sich anbahnende\nVerwerfungen in dem Bereich der Immobilienfinanzierungen fr\u00fchzeitig erkannt\nwerden, so dass die Aufsicht entsprechend gegensteuern kann), die neuen Regeln\nzur Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung entsprechend dem EBA Leitlinienentwurf f\u00fcr die\nKreditvergabe und -\u00fcberwachung. <\/p>\n\n\n\n<p>Bzgl. der Europ\u00e4ischen NPL\nTransaktionsplattformen liegt das Ergebnis der Abfrage bei nahezu 100\nTeilnehmern aus 15 L\u00e4ndern vor und wird Ende Januar 2020 mit Vertretern von der\nEurop\u00e4ischen Kommission, der Europ\u00e4ischen Zentralbank sowie den bestehenden\nPlattformbetreibern er\u00f6rtert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu der EU Directive Credit Servicer, Credit Purchaser and the Recovery of Collateral, deren Ziel eine EU-harmonisierte und weniger restriktive Regelung f\u00fcr Kreditnehmer und Kreditdienstleister und zudem die Entwicklung von Sekund\u00e4rm\u00e4rkten f\u00fcr den Verkauf notleidender Kredite unter Beibehaltung eines hohen Ma\u00dfes an Kreditnehmerschutz ist, gab es im November 2019 ca. 200 \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge durch das ECON (Committee on Economic and Monetary Affairs), \u00fcber die am 17.02.2020 abgestimmt werden soll. Anschlie\u00dfend ist ein \u00fcberarbeiteter Entwurf der Richtlinie zu erwarten.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Interesse an den Pr\u00e4sentationen senden Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtliche Aspekte zum digitalen Euro aus der Transaktionspraxis war der Titel des Vortrages von Dr. Nick Wittek von Jones Day. Er gab einen \u00dcberblick \u00fcber die Entstehung der Bitcoin Economy und generell der Blockchain\/Distributed Ledger Technologie. 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