{"id":788,"date":"2019-09-23T09:30:05","date_gmt":"2019-09-23T07:30:05","guid":{"rendered":"https:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=788"},"modified":"2019-09-23T09:30:07","modified_gmt":"2019-09-23T07:30:07","slug":"memo-regionalkonferenz-18-09-2019-bei-merck-finck-in-muenchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=788","title":{"rendered":"Memo Regionalkonferenz 18.09.2019 bei Merck Finck in M\u00fcnchen"},"content":{"rendered":"\n<ol><li>Dr. J\u00f6rg Strei\u00dfle von Merck Finck stellte die Anforderungen und Probleme der Verm\u00f6gensverwaltung unter MiFID II im Detail dar. Er ging dabei auf die Stichpunkte Geeignetheit, Zielmarkt, Kosten-Nutzen-Analyse, Peer Group Vergleich und Zuwendungen ein. F\u00fcr die Zielmarkt-Pr\u00fcfung, die der Geeignetheitspr\u00fcfung vorgelagert ist, sieht die ESMA sieben Pr\u00fcfkriterien vor. Dabei wurde von ihm insbesondere der \u201ezeitliche Anlagehorizont\u201c (kurz-, mittel-, langfristig) und die \u201efinanzielle Verlusttragf\u00e4higkeit\u201c (geringe Verluste, Totalverlust, Nachschusspflicht) als viel zu unspezifisch kritisiert. Auch in den anderen Bereichen wurden von Dr. Strei\u00dfle die bestehenden Ungereimtheiten herausgestellt. Abschlie\u00dfend wurde auf das Positionspapier der Bundesregierung hingewiesen, womit \u00c4nderungen der Richtlinie erreicht werden sollen. Dabei geht es um eine neu einzuf\u00fchrende Kategorie des \u201eErfahrenen Privatkunden\u201c, ein Opt-out f\u00fcr Profis bei Informationspflichten, die Abschaffung der Telefonaufzeichnung bzw. zumindest eine Verzichtsm\u00f6glichkeit des Kunden, eine nachtr\u00e4gliche Ex-ante Kostenaufstellung, die Nichtanwendung der Zielmarktdefinition bei Aktien und Anleihen, die Abschaffung der regelm\u00e4\u00dfigen Geeignetheitspr\u00fcfung bei Aktien \/ plain vanilla Anleihen sowie die Ausnahme der Research-Analysen von dem Zuwendungsverbot.\u00a0 Zu Teilbereichen dieser geplanten \u00c4nderungen hat sich die ESMA aber schon kritisch ge\u00e4u\u00dfert.<\/li><li>Der EBA Leitlinienentwurf f\u00fcr die Kreditvergabe und -\u00fcberwachung (EBA Draft Guidelines on Loan Origination and Monitoring) war das Thema von Johann G.G. Becher von der UniCredit Bank. Hierzu l\u00e4uft aktuell die Konsultationsphase bis zum 30.09.2019. Geplant ist das Inkrafttreten der Leitlinien bereits zum 30.06.2020. Aus mehreren Bankverb\u00e4nden wird es zu dem Entwurf eine Stellungnahme geben. Direkt betroffen sind von den Leitlinien zwar nur die nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden, aber die Kreditwirtschaft ist mittelbar betroffen. Zielrichtung sind sowohl Verbraucherdarlehen als auch Unternehmerdarlehen. Die f\u00fcnf wichtigsten Abschnitte der Leitlinie wurden im Detail vorgestellt. Abschnitt 4 (Risikobeherrschung) enth\u00e4lt Einzelheiten zur Anwendung des allgemeinen Rahmens f\u00fcr die interne Governance gem\u00e4\u00df den EBA-Leitlinien zur internen Governance in Bezug auf das Verfahren zur Gew\u00e4hrung von Krediten. Der Schwerpunkt von Abschnitt 5 (Verantwortliche Kreditvergabe) liegt auf der Kreditvergabe. In Abschnitt 6 (Pricing) werden die aufsichtsrechtlichen Erwartungen f\u00fcr die risikobasierte Preisgestaltung von Krediten dargelegt, in denen eine Mindestanzahl von risikobasierten Elementen aufgef\u00fchrt ist, die die Institute bei der Preisgestaltung neu aufgenommener Kredite ber\u00fccksichtigen und ber\u00fccksichtigen sollten. Abschnitt 7 (Sicherheitenbewertung) befasst sich mit den Anforderungen f\u00fcr die Bewertung von Sicherheiten f\u00fcr unbewegliche und bewegliche Sachen (ohne finanzielle Sicherheiten) am Entstehungszeitpunkt von Kreditfazilit\u00e4ten sowie \u00fcber den gesamten Lebenszyklus der Kredite hinweg, einschlie\u00dflich \u00dcberwachung und Neubewertung (d.h. \u00dcberpr\u00fcfung des Wertes der Sicherheiten). Abschnitt 8 (Laufende Kreditrisiko\u00fcberwachung\/Fr\u00fcherkennung) befasst sich mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen f\u00fcr die laufende \u00dcberwachung des Kreditrisikos einschlie\u00dflich regelm\u00e4\u00dfiger Bonit\u00e4tspr\u00fcfungen professioneller Kreditnehmer. Die neuen Anforderungen an die Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung sowie die Bonit\u00e4tspr\u00fcfung von Unternehmen wurden kritisch hinterfragt. Die zus\u00e4tzlichen Anforderungen bei der Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung, wie bspw. Informationen zu einem Mietobjekt oder zuk\u00fcnftige Cashflows, aber auch die vorgesehenen Sensitivit\u00e4tsanalysen, werden die Kreditwirtschaft vor besondere Herausforderungen stellen. Um diese Pr\u00fcfungen durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, bedarf es einer erheblichen Umorganisation von Prozessen, und das Ganze wird dann zu einem erheblich h\u00f6heren Dokumentations- und Pr\u00fcfungsaufwand f\u00fchren.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Wegen vieler weiterer Details wird auf die Pr\u00e4sentation verwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Zu den DKS Themen stellte Dr. J\u00f6rg Keibel die aktuell laufenden Projekte zum Sanierungskredit, Schuldschein und Cash Pool dar. F\u00fcr den Sanierungskreditvertrag gibt es bereits ein Muster der Kanzlei SZA Schilling, Zutt &amp; Ansch\u00fctz. Dieses lehnt sich an das bereits seitens der DKS entwickelte Term Sheet Restrukturierungsvereinbarung an bzw. erg\u00e4nzt dieses. Beim Schuldschein wurde bereits eine Sanktionsmusterklausel entwickelt. Zum Thema Schuldschein Restrukturierung gab es bereits eine Telefonkonferenz. Weitere Details werden auf dem anberaumten Workshop diskutiert werden. Zur Cash Pool Vereinbarung gab es bereits eine Basisstruktur, vorgestellt von Oliver Otto von DLA Piper, und Feedback von Banken. Hier wird der n\u00e4chste Schritt (Call oder Workshop) gerade vorbereitet.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die n\u00e4chsten Termine:<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>17.10.2019\n16.00-18.00h Workshop Schuldschein bei Allen &amp; Overy in Frankfurt<\/p>\n\n\n\n<p>05.11.2019 15.00-18.00h Workshop bei Arnold &amp; Porter in Frankfurt, u.a. mit Wertpapier Emissionen auf Blockchain und BenchmarkVO\/\u20acSTR.<\/p>\n\n\n\n<p>Ca. Ende November: gemeinsame\nVeranstaltung mit Law Made in Germany und DKS Mitgliedertreffen zur Festlegung\nder Themen 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dr. J\u00f6rg Strei\u00dfle von Merck Finck stellte die Anforderungen und Probleme der Verm\u00f6gensverwaltung unter MiFID II im Detail dar. Er ging dabei auf die Stichpunkte Geeignetheit, Zielmarkt, Kosten-Nutzen-Analyse, Peer Group Vergleich und Zuwendungen ein. 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