{"id":713,"date":"2019-05-09T07:12:32","date_gmt":"2019-05-09T05:12:32","guid":{"rendered":"http:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=713"},"modified":"2019-05-09T07:12:33","modified_gmt":"2019-05-09T05:12:33","slug":"dks-workshop-07-05-2019-bei-kucera-in-frankfurt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=713","title":{"rendered":"DKS Workshop 07.05.2019 bei KUCERA in Frankfurt"},"content":{"rendered":"\n<p>Dr. Keibel gab f\u00fcr die DKS einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber den aktuellen\nStand der laufenden Aktivit\u00e4ten. Das Muster des \u00dcberbr\u00fcckungskredit-vertrages\nist nach erfolgter Abstimmung mit ausgew\u00e4hlten Banken fertiggestellt worden.\nF\u00fcr DKS Mitglieder steht dieses Muster im Intranet zur Verf\u00fcgung. <\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Telefonkonferenz am 19.03.2019 zum Thema Schuldscheindarlehen\nwurden Muster zum Stichwort Sanctions eingeholt, mit denen einige Banken schon\narbeiten. Dieses Thema wird ein Schwerpunkt des n\u00e4chsten Workshops am 6.6.2019\nsein. <\/p>\n\n\n\n<p>Dort wird auch das Thema Cash Pool Vertrag und Insolvenz behandelt\nwerden. DLA hat die Vorbereitungsarbeiten weitestgehend abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Kreditsicherheiten &#8211; Entgelte und Anpassungsbedarf aufgrund der EBA-NPL -Guideline <\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Herr Klaus Reiner von der Commerzbank gab nach einer\nEinf\u00fchrung \u00fcber die Entgeltklausel allgemein und die Konsequenzen nicht\nzul\u00e4ssiger Entgeltklauseln einen detaillierten \u00dcberblick \u00fcber die aktuelle\nRechtsprechung zu Entgeltklauseln in verschiedenen Bereichen, wie der\nWertermittlung von Sicherheiten, der Freigabe und \u00dcbertragung von Sicherheiten,\nder Treuhandabwicklung, beim Sicherheitentausch, bei einer\nRangr\u00fccktrittserkl\u00e4rung, einer Depot\u00fcbertrag sowie bei einem Konsortium. Die\nKonsequenzen im Allgemeinen sowie f\u00fcr Wertermittlungen wurden anschlie\u00dfend\nvorgestellt und in einem Fazit zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Als weiterer Schwerpunkt des Vortrags wurden die\nAuswirkungen auf die Kreditsicherheiten durch die Guidelines on management of\nnon-performing and forborne exposures vom31.10.2018 (EBA\/GL\/2018\/06)\nvorgestellt. Dabei ging es um die Auswirkungen aus Kapitel 9 auf die\nSicherungsobjekte, die Regularien, Verfahren und Kontrolle, die Index- versus\nEinzelbewertung, den Schwellenwert, die Gutachter, die Vermeidung von\nInteressenkonflikten, die H\u00e4ufigkeit der Bewertung, speziell bei NPL, die Bewertungsmethodik,\nden Cashflow, das Backtesting, die IT-Anforderungen sowie ausgeschlossene\nAssets. Am Schluss gab es dazu folgende Handlungsanweisungen: Kreditinstitute\nsollen \u00fcber von Leitungsorganen genehmigte Richtlinien und Verfahren verf\u00fcgen,\ndie Richtlinien und Verfahren m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig qualit\u00e4tsgesichert werden, die\nSicherheitenwerte sind regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen, in der Regel sollen individuelle\nBewertung vorliegen, Indexierungen sind nur begrenzt zul\u00e4ssig, die\nSachverst\u00e4ndigen sind sorgf\u00e4ltig auszuw\u00e4hlen und zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>STS als Qualit\u00e4tssegment im Rahmen der neuen Verbriefungsverordnung <\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Herr Jan-Peter H\u00fclbert stellte die TSI als\nm\u00f6glichen Kooperationspartner f\u00fcr den DKS vor. Zudem gab er einen detaillierten\n\u00dcberblick \u00fcber die neue Verbriefungsregulierung ab 2019. In der\nVerbriefungsverordnung werden nunmehr die verschiedenen Regelungen\nzusammengefasst und es gibt damit ein europaweit einheitliches Rahmenwerk.\nAllerdings gab er zu bedenken, ob mit dieser Verordnung tats\u00e4chlich Investoren(gruppen)\nf\u00fcr Verbriefungen gewonnen werden k\u00f6nnen oder ob Emittenten ggf. auf andere\nKapitalmarktprodukte ausweichen. Es k\u00f6nnte zudem zu einer Verschiebung in weniger regulierte bzw.\nunregulierte Kapitalmarktsegmente kommen. <\/p>\n\n\n\n<p>Nach Vorstellung der Anforderungen aus der\nVerbriefungs-verordnung wies er darauf hin, dass es einen umfangreicher\nSanktionskatalog bei Verst\u00f6\u00dfen gibt mit hohen Geldbu\u00dfen (mind. \u20ac5 Mio. und bis\nzu 10% des Umsatzes sowie potenziell strafrechtlichen Sanktionen).<\/p>\n\n\n\n<p>Ziel des neuen Rahmenwerks ist die Strukturierung\neiner STS Transaktion als Simpel Transparent Standardised. Als Folge davon gibt\nes verringerte EK-Anforderungen (Untergrenze von 10%) f\u00fcr Banken und\nVersicherungen und eine Ber\u00fccksichtigung in der LCR-Ration bei Banken.\nAllerdings gilt das neue Instrument bislang nur f\u00fcr traditionelle Verbriefungen\nund nur bestimmte Asset-Klassen sind STS-f\u00e4hig. Es gibt zudem unterschiedliche\nKriterien f\u00fcr ABCP-Programme. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Anerkennung als\nSTS-Verbriefung sind die Erf\u00fcllung der STS-Kriterien und die Meldung an ESMA\nnach Art. 27(1) der Verbriefungs-Verordnung. Dabei kann eine unabh\u00e4ngige\nSTS-Verifizierungsstelle eingebunden werden. Daf\u00fcr hat die TSI die SVI (STS\nVerifizierung International) gegr\u00fcndet und bietet diese Dienste an. Grundlage\nder STS Zertifizierung ist ein Verifizierungshandbuch, welches im Detail\nvorgestellt wurde.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Zusammenspiel Kreditvertrag, Sicherungsvertrag und\nKreditsicherheit am Beispiel der Grundpfandrechte <\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Johann Becher von der UniCredit Hypovereinsbank\nstrukturierte das Zusammenspiel mit Vor\u00fcberlegungen sowie den Anforderungen in\nder vorvertraglichen Phase, dem Vertragsschluss, der Zeit nach dem\nVertragsschluss und der Verwertung. Bei den Vor\u00fcberlegungen ging es um die\nFrage nach dem Kreditwunsch f\u00fcr die M\u00f6glichkeiten der Investition, als\nBetriebsmittelkredit, zum Konsum oder zur Existenzgr\u00fcndung. Anschlie\u00dfend\nerl\u00e4uterte er im Detail die Problematik des Sicherheitengleichrangs am Beispiel\neiner KfW Finanzierung. <\/p>\n\n\n\n<p>In der vorvertraglichen Phase ging es um die\nUnterscheidung zwischen Nichtverbraucher und Verbrauchen und die zu w\u00e4hlende\nVertragskonstruktion und den daf\u00fcr ben\u00f6tigten Informationen. Dabei ging er auch\nauf die Thematik der Haftungsbeschr\u00e4nkung bzw. Limitation Language ein. <\/p>\n\n\n\n<p>Im Bereich des Vertragsschlusses ging es um die\nAnforderungen an den Darlehensvertrag sowie den Bereich der m\u00f6glichen\nWiderrufsrechte.<\/p>\n\n\n\n<p>Themen nach Vertragsschluss waren die Aus\u00fcbung der im\nDarlehens \u2013 und Sicherheitenvertrag einger\u00e4umten Informations-, Kontroll-,\nZustimmungsrechte, die Erledigung des Sicherungszwecks nach Tilgung der\ngesicherten Forderung, der Nachbesicherungsanspruch gem\u00e4\u00df Nr. 13 II AGB \u2013\nBanken, Nr. 22 I AGB- Sparkassen, die K\u00fcndigung der gesicherten Forderung(en) bzw.\nein au\u00dferordentliches K\u00fcndigungsrecht sowie die K\u00fcndigung von\nGrundschuldkapital und \u2013 zinsen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Verwertung ging es um die Verwertungsreihen-folge,\nVerwertungsbeschr\u00e4nkungen \u2013 Limitation Language bzw. das Verbot der\nEinlagenr\u00fcckgew\u00e4hr (\u00a7\u00a7 30 GmbHG, 57 AktG) und die Verj\u00e4hrung.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Nachhaltigkeit \u2013 \u00dcberblick und ausgew\u00e4hlte aktuelle Entwicklungen = Sustainability from a legal perspective<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst gab Mathias Raabe einen \u00dcberblick \u00fcber die\nHistorie und Initiativen bis zu den 2018\/2019 ver\u00f6ffentlichten LMA Green Loan\nPrinciples. Anschlie\u00dfend stellte er im Detail den EU Action Plan on Sustainable\nFinance vor. Anschlie\u00dfend beleuchtete Dr. Markus Weber die Situation in\nDeutschland. Dabei ging es u.a. um den Ende Februar 2019 verk\u00fcndeten Aufbau\neines Sustainable Finance Beirats, um Deutschland zu einem f\u00fchrenden\nSustainable Finance Standort zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Detail wurden dann die Anforderungen aus dem\nCSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz dargestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass\ndaraus auch CSR-bezogene Haftungsrisiken entstehen k\u00f6nnen. Am Schluss wurde auf\ndas \u201eNachhaltige Wertsch\u00f6pfungskettengesetz\u201c hingewiesen, was aktuell auf Eis\nliegt, sowie auf den Referentenentwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>N\u00e4chste Veranstaltungen und Termine<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>04.06.2019 11.00 Uhr Mitgliederversammlung in\nFrankfurt (Kanzlei ReedSmith) + 12.30 Uhr DKS Award Preisverleihung +\nSonderpreis Doktorarbeit \u00fcber Negativzinsen<\/p>\n\n\n\n<p>06.06.2019 15.00 Uhr Workshop in Frankfurt (Kanzlei\nkallan) mit den Themen Schuldscheindarlehen, Cash Pool Vereinbarungen und\nInsolvenz, Referenzzins\u00e4nderungen und Anpassungsanforderungen<\/p>\n\n\n\n<p>18.06.2019 16.00 Uhr Regionalkonferenz in Berlin mit dem Schwerpunktthema Digitalisierung in Banken<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie Interesse an den Pr\u00e4sentationen des Workshops oder an einer Teilnahme an den genannten Veranstaltungen haben, senden Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dr. Keibel gab f\u00fcr die DKS einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber den aktuellen Stand der laufenden Aktivit\u00e4ten. 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