{"id":477,"date":"2018-06-21T16:32:49","date_gmt":"2018-06-21T14:32:49","guid":{"rendered":"http:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=477"},"modified":"2018-06-21T16:32:49","modified_gmt":"2018-06-21T14:32:49","slug":"pk-ausschuss-telefonkonferenz-am-20-06-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=477","title":{"rendered":"PK Ausschuss \u2013 Telefonkonferenz am 20.06.2018"},"content":{"rendered":"<ol>\n<li>Unter Bezugnahme auf seine vorher \u00fcbersandte Pr\u00e4sentation gab Herr Johann Becher (UniCredit HVB) eine Einf\u00fchrung in das Thema Immobiliar-Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfungsrichtlinien-Verordnung auf Basis der Wohnimmobilien Kreditrichtlinie. Er stellte dabei zun\u00e4chst die Rechtslage bis zum 21. M\u00e4rz 2016 sowie die neue Rechtslage ab dem 21.03.2016 im Detail dar. Dabei ging er im Einzelnen auf die Grundlagen der Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung ein.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Mit dem Finanzaufsichtsrechtserg\u00e4nzungsgesetz vom 6. Juni 2017 wurden dann die Regelungen der Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung nach der EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie klargestellt. Mit 18a Abs. 10a KWG und \u00a7 505e BGB wurde darin die Rechtsgrundlage f\u00fcr den Erlass von Leitlinien f\u00fcr die bei der Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung zu beachtenden Kriterien und anzuwendenden Methoden geschaffen. Diese neuen Anforderungen haben dann auch Eingang in das Gesetz zur \u00c4nderung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie (PSDII) vom 21. Juli 2017 gefunden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Nach den ImmoKWPLV muss der Darlehensgeber mittels einer Gesamtschau der relevanten Faktoren zu der vern\u00fcnftigerweise vertretbaren Prognose kommen, dass es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Darlehensverpflichtungen w\u00e4hrend der gesamten Vertragslaufzeit nachkommen kann. Eine eventuell k\u00fcrzere Zinsbindungsdauer spielt dabei keine Rolle. Zu dem Pr\u00fcfungsverfahren und dem zu erreichenden Grad der Wahrscheinlichkeit gab Herr Becher dann Erl\u00e4uterungen aus seiner Bankpraxis. Wichtig ist aus seiner Sicht vor allem die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Dokumentation der Erkenntnisse, die f\u00fcr die Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung herangezogen worden sind. Auf die Datenanfragen und Aufbewahrungspflichten im Verh\u00e4ltnis zur neuen DSGVO sowie dem Bankgeheimnis wurde ebenso im Detail eingegangen. Zudem ging Herr Becher auf die Abgrenzung ein, ob es sich um eine unechte oder echte Abschnittsfinanzierung handelt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Diskutiert wurde, welche Verm\u00f6genswerte herangezogen werden k\u00f6nnen, hier u.U. auch der Beleihungswert zum Ausgleich einer Unterdeckung, und auch die Ber\u00fccksichtigung allgemeiner Lebensrisiken. Auch die Mehrheit von Darlehensnehmern wurde diskutiert. Hier hat sich der Gesetzgeber trotz erheblichem Einsatz der Bankverb\u00e4nde gegen eine Einbeziehung der Mehrheit von Darlehensnehmern entschieden und \u00fcberl\u00e4sst offensichtlich diese Kl\u00e4rung den Gerichten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Aus Sicht von Herrn Becher w\u00e4re eine Europa-einheitliche Auslegung der Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung wichtig. Dieses wird aber aus seiner Sicht erst mit einem grundlegenden EuGH Urteil und damit mit erheblicher zeitlicher Verz\u00f6gerung zu erreichen sein. Allerdings k\u00f6nnte hier auch die EU t\u00e4tig werden. Die FCA hatte ja bereits im Juli 2017 eine Konsultation zu \u201eguidance for assessing creditworthiness for consumer credit\u201c durchgef\u00fchrt, die bis 30.06.2018 zu einem \u201epolicy statement\u201c f\u00fchren soll. Das ERRF European Retail Financial Forum hat dazu im M\u00e4rz 2018 einen Workshop abgehalten. \u00dcber die weitere Entwicklung wird die DKS informieren.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter Bezugnahme auf seine vorher \u00fcbersandte Pr\u00e4sentation gab Herr Johann Becher (UniCredit HVB) eine Einf\u00fchrung in das Thema Immobiliar-Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfungsrichtlinien-Verordnung auf Basis der Wohnimmobilien Kreditrichtlinie. Er stellte dabei zun\u00e4chst die Rechtslage bis zum 21. M\u00e4rz 2016 sowie die neue Rechtslage ab dem 21.03.2016 im Detail dar. 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