{"id":425,"date":"2018-04-09T15:57:05","date_gmt":"2018-04-09T13:57:05","guid":{"rendered":"http:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=425"},"modified":"2018-04-09T15:57:05","modified_gmt":"2018-04-09T13:57:05","slug":"dks-workshop-05-04-2018-in-frankfurt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kreditmarkt-standards.de\/?p=425","title":{"rendered":"DKS Workshop 05.04.2018 in Frankfurt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Privatkunden<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Herr J. Becher von der UniCredit Bank stellte die Entwicklung der Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung (KWP) an Hand der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften des KWG und BGB im Detail vor. Dabei differenzierte er nach dem allgemeinen Verbraucherdarlehen und Immobilien-Verbraucherdarlehen. Er stellte insbesondere Sonderthemen der KWP heraus, u.a. die Situation bei einer Mehrheit von Kreditnehmern. In Deutschland ist die Kreditnehmereinheit aufsichtsrechtlich anerkannt.<\/li>\n<li>Die Anforderung der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vorgabe eines einheitlichen Umsetzungsvorschlags der KWP wurde bislang von den zust\u00e4ndigen Ministerien nicht aufgegriffen. Dadurch \u201edroht\u201c hier ggf. ein neues \u201eWiderrufs-Drama\u201c. Erwartungsgem\u00e4\u00df wird am Ende wohl wieder der Bundesgerichtshof \u00fcber das richtige Vorgehen urteilen.<\/li>\n<li>Ziemlich \u00fcberraschend wurde von der EU Kommission im Januar 2018 ein erster Entwurf zu \u201eGuiding principles for creditworthiness assessment for consumer credits\u201d (noch nicht ver\u00f6ffentlicht, Teil des Consumer Financial Services Action Plans vom M\u00e4rz 2017, auf Basis EBA Guidelines on creditworthiness assessment, EBA\/GL\/2015\/11), zur EU-weiten Vereinheitlichung der Standards und Grunds\u00e4tze bei der KWP von Verbraucherdarlehen bekannt. Die Ursache daf\u00fcr waren unterschiedliche Praktiken und Pr\u00fcfungsma\u00dfst\u00e4be innerhalb der EU und teilweise selbst innerhalb eines EU<\/li>\n<li>Unklar ist aktuell, welche Auswirkungen dieser EU Vorsto\u00df auf den wegen der verz\u00f6gerten Regierungsbildung noch nicht beschlossenen Referentenentwurf vom 21.07.2017 (Immo-KWPLV) haben wird. Im Zweifel wird die Bundesregierung wohl zun\u00e4chst die weitere Entwicklung des EU Entwurfs abwarten, bevor die eigene Immo-KWPLV beschlossen wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Firmenkunden<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die im Firmenkunden Ausschuss (Vorsitzender Mike Danielewsky, DLA Piper) entwickelte Stillhaltevereinbarung ist fertiggestellt und wird in der Praxis bereits eingesetzt. Dieses Vertragsmuster soll Finanzierungsgl\u00e4ubigern die M\u00f6glichkeit bieten, auf ein einheitliches Vertragswerk zur\u00fcckzugreifen, das in der Praxis bereits bekannt und bew\u00e4hrt ist. Es geht um die F\u00e4lligkeit und ein Schuldanerkenntnis ohne ein Einfordern der Forderung (echte Stillhaltevereinbarung ohne Prolongation oder Verzichtsregelung). Der Schuldner verpflichtet sich im Rahmen der Stillhalteperiode zu Ma\u00dfnahmen, welche auf den Sachverhalt angepasst werden k\u00f6nnen. Das Muster beinhaltet keine wesentliche Einflussnahme auf Kreditnehmer zur Vermeidung einer Bankenhaftung (Nachrang und Haftung wegen Insolvenzverschleppung).<\/li>\n<li>Der Ausschuss befasst sich nun mit dem Muster einer Restrukturierungs-vereinbarung. Der Markt kennt insoweit eine Vielzahl an Restrukturierungs-vereinbarungen, die zum Teil die Notwendigkeiten bei einer \u00dcbertragung der zugrundeliegenden Kreditforderungen nicht ausreichend ber\u00fccksichtigen. Insbesondere ist die Ausgestaltung von Widerspruchsrechten von Kreditnehmern im Rahmen von Forderungs\u00fcbertragungen ein h\u00e4ufiger Hemmschuh f\u00fcr eine Transaktion. Daher kam aus der Praxis der Wunsch, eine marktg\u00e4ngige Vertragsgestaltung zu erhalten. Da wegen der Einzelfallgestaltung und der Komplexit\u00e4t die Erstellung eines Musterdokuments \u201eRestrukturierungsvereinbarung\u201c kaum m\u00f6glich erscheint, hat sich der Ausschuss darauf verst\u00e4ndigt, ein Musterdokument Term Sheet zu entwerfen, welche als Verhandlungsleitfaden zu verstehen ist und f\u00fcr den Einzelfall ggf. relevante Optionen aufzeigen soll. Wegen der Details wird auf die Pr\u00e4sentation verwiesen.<\/li>\n<li>N\u00e4chste Schritte sind die Erstellung eines Muster-Term Sheets zur Diskussion im Ausschuss bis zum 20. April 2018. Dazu werden Interessierte gebeten, ihre Muster an Herrn Danielewsky zu schicken. Anschlie\u00dfend wird in einem Call am 24.April 2018 (Einladung erfolgt gesondert) \u00fcber die Vorschl\u00e4ge und den ersten Entwurf gesprochen.<\/li>\n<li>Zu den Themen Limitation Language und Bearbeitungsgeb\u00fchren bei Unternehmenskreditvertr\u00e4gen gibt es keine entscheidenden weiteren Entwicklungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Immobilienfinanzierung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die Themen des Ausschusses Immobilienfinanzierung wurden von Dr. Simon Grieser, ReedSmith, vorgestellt.<\/li>\n<li>Dabei geht es zum einen um die Erstellung eines Vollzugprotokolls f\u00fcr den Handel von Einzelkrediten.<\/li>\n<li>Zum anderen geht es um die Erstellung von Mustervertr\u00e4gen von Sicherheiten im Bereich von Flugzeug- und Schiffsfinanzierungen, die den Anforderungen und Interessen von Investoren im Sekund\u00e4rmarkt entsprechen.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus soll die rechtliche Behandlung von Abtretungsklauseln bei einer K\u00fcndigung thematisiert werden. Hierzu hat die DKS bereits ein Sachverst\u00e4ndigengutachten von Prof. Dr. Lehmann aus Bonn eingeholt. Nach entsprechender Finalisierung werden die Ergebnisse des Gutachtens ver\u00f6ffentlicht und das Gutachten den DKS Mitgliedern zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li>\n<li>Weiteres Thema sind Schiedsklauseln in Kreditvertr\u00e4gen.<\/li>\n<li>Herr Grieser wird den Ausschuss Ende Mai 2018 zu einer weiteren Telefonkonferenz zur Durchsprache der Themen einladen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>EU Themen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Keibel stellte dar, dass sich die DKS mehr um Themen auf der Europ\u00e4ischen Ebene k\u00fcmmern wird und auch an Konsultationen teilnehmen wird. Soweit DKS Mitglieder, wie bspw. DLA Piper und Debitos, an Konsultationen teilnehmen (wie beim Secondary Market), sollen diese eine entsprechende Teilnahme bitte an J. Keibel melden. Ggf. l\u00e4sst sich dann eine koordinierte Stellungnahme abgeben.<\/li>\n<li>Die EZB bef\u00fcrchtet, dass Finanzinstitute durch interne Risikogewichtungsmodelle ihre Risiken \u201ekleinrechnen\u201c k\u00f6nnten. Daher hat die EZB am 28.03.2018 ein erstes Kapitel eines Leitfadens zur Anwendung interner Modelle bei der Berechnung risikogewichteter Aktiva vorgestellt. Dieses erste Kapitel wurde in enger Abstimmung mit den nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden erstellt und baut auf den Erfahrungen des Targeted Review of Internal Models (TRIM) auf. Weitere Kapitel sind geplant. Eine erste Anh\u00f6rung ist f\u00fcr den 18.04.2018 vorgesehen, am 28.05.2018 endet die Konsultation.<\/li>\n<li>Die bereits im Entwurf vorliegenden NPL Guidelines sollen den Kreditinstituten eine Hilfestellung geben, bestehende Au\u00dfenst\u00e4nde (NPE, Non-performing Exposures) und bisher unterlassene Ausfallklassifizierungen (FBE, forborne exposures) effektiv zu managen. Damit sollen eine signifikante Reduzierung der NPL sowie eine St\u00e4rkung der Bilanzen erreicht werden, womit die Kreditvergabe aktiviert werden kann. Mit den Guidelines soll erreicht werden, dass der Kunde \u00fcber den gesamten Kreditkreislauf fair behandelt wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die EBA will insbesondere Kreditinstituten, die ein NPL Ratio von &gt;5% haben, dabei helfen, eine NPL Strategie zu entwickeln. Dabei geht es um Anforderungen, NPE und FBE zu erkennen, vor allem in Stundungssituationen. Hierzu werden Ma\u00dfst\u00e4be vorgegeben, um sicherzustellen, dass die R\u00fcckzahlung durch den Schuldner nicht gef\u00e4hrdet ist. Dazu sind von den Kreditinstituten Strategien und Prozesse zu entwickeln, vor allem hinsichtlich der Bewertung der Zahlungsschwierigkeiten der Schuldner.<\/p>\n<p>Die Konsultation ist Teil des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP).NPL Guidelines. Am 25.04.2018 ist eine Anh\u00f6rung bei der EBA geplant, am 08.06.2018 endet die Konsultation. Die neuen Guidelines sollen dann am 01.01.2019 in Kraft treten.<\/p>\n<ul>\n<li>Zu der Belebung des Secondary Market hatte die EBA ja bereits eine Konsultation durchgef\u00fchrt, zu der es R\u00fcckmeldungen von 60 Teilnehmern gab. Was bislang fehlt, ist allerdings eine Zusammenfassung bzw. Auswertung der Ergebnisse dieser Konsultation.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Daf\u00fcr wurden inzwischen NPL Templates entwickelt. Um den \u201esecondary market\u201c zu beleben, hat die EZB die EBA beauftragt, Muster bzw. Standards zu entwickeln, um die unterschiedliche Informationslage zwischen Verk\u00e4ufern und K\u00e4ufern von NPL aufzuheben. Mit den jetzt ver\u00f6ffentlichten Mustern will die EBA die Detailgenauigkeit, Qualit\u00e4t und Vergleichbarkeit der Daten verbessern und dabei die Transparenz und Marktsicherheit erh\u00f6hen. Dabei lag der Fokus auf der verbesserten Standardisierung der NPL Daten. Diese Daten sollen zum einen den indikativen Blick auf das NPL Portfolio erm\u00f6glichen, aber auch sp\u00e4ter als Basis f\u00fcr die Financial Due Diligence und Bewertung dienen. Die so generierten vergleichbaren und standardisierten Daten von NPL sollen den Investoren und anderen Stakeholdern bei der NPL Bewertung, auch bez\u00fcglich der Sicherheiten, Vertragspartner und Kreditspezifika helfen. Mit den Mustern sollen die Investorenbasis verbreitert, die Eintrittsbarriere in den Prozess verringert, die Datenqualit\u00e4t erh\u00f6ht, die Kaufpreisfindung erleichtert und damit die Transaktionsh\u00e4ufigkeit erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p>Es gibt zwei Arten von Mustern, n\u00e4mlich die EBA NPL Screening und die EBA NPL Transactions Muster. Screening bezieht sich dabei auf den indikativen Beurteilungsprozess und Transactions auf die Financial Due Diligence und Bewertung.<\/p>\n<p>Das Transactions Muster soll auf einer Einzelforderungsebene alle Informationen vorhalten, um den m\u00f6glichen Bietern eine detaillierte Analyse des NPL Portfolios zu erm\u00f6glichen. Das Muster soll \u2013 auf Asset Klassen \u2013 aus den vier Teilbereichen bestehen: Instruktionen \u2013 erl\u00e4utern den Gebrauch des Musters, Datenlexikon \u2013 erkl\u00e4rt alle Datenfelder und Definitionen, Daten \u2013 mit dem aktuellen Datenbestand des Portfolios, Bewertungsregeln \u2013 geben Hinweise zur Bewertung bestimmter Datenfelder.<\/p>\n<p>Folgende Muster wurden hinterlegt: Cover Note, Transaction instructions, Transaction data dictionary, Transaction CRE example, Transaction validation rules, Screening.<\/p>\n<ul>\n<li>Zum Thema Crowdfunding hat die Generaldirektion der EU-Kommission f\u00fcr Finanzstabilit\u00e4t, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA) mit Unterst\u00fctzung von Osborne Clarke und den Universit\u00e4ten von Brighton und Pir\u00e4us den sogenannten FISMA Report erstellt und im Januar 2018 ver\u00f6ffentlicht. Darin werden im Wesentlichen zwei Problemfelder herausgestellt: 1) eine zunehmende Marktfragmentierung in den einzelnen Mitgliedstaaten mit nur einzelnen nationalen Crowdfunding-Regulierungen, wie z.B. das in Deutschland seit Juli 2015 geltende Kleinanlegerschutzgesetz; 2) die fehlende Zuverl\u00e4ssigkeit von Crowdfunding- und Peer-to-Peer Lending-Plattformen mangels ausreichender Risikomechanismen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr M\u00e4rz 2018 wird daher ein Regulierungsvorschlag der EU-Kommission f\u00fcr Crowdfunding erwartet. Dieser soll in den Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion eingearbeitet werden. Der Aktionsplan ist ein zentrales Projekt der Kommission zur F\u00f6rderung von Wachstum und Besch\u00e4ftigung in Europa und soll bis Ende 2019 umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Laut Osborne Clarke gibt es vier Handlungsoptionen der EU-Kommission:<\/p>\n<ul>\n<li>Die EU Kommission macht weiter wie bisher und f\u00fchrt zweimal j\u00e4hrlich Konsultationen mit den Europ\u00e4ischen Aufsichtsbeh\u00f6rden und Mitgliedstaaten zu diesem Thema durch.<\/li>\n<li>Die EU Kommission gibt auf der Basis bereits bestehender nationaler Regelungen unverbindliche Empfehlungen f\u00fcr gewisse Crowdfunding Standards heraus.<\/li>\n<li>Die EU Kommission f\u00fchrt eine vollst\u00e4ndige Europ\u00e4ische Regulierung f\u00fcr s\u00e4mtliche Crowdfunding-Plattformen mit einer Erlaubnispflicht ein. Diese Erlaubnis w\u00fcrde dann \u00fcber einen \u201ePassport\u201c auch das grenz\u00fcberschreitende T\u00e4tigwerden in anderen Mitgliedstaaten erm\u00f6glichen. Anforderungen k\u00f6nnten insbesondere die Transparenz der Plattformen betreffen.<\/li>\n<li>Die EU Kommission f\u00fchrt in Erg\u00e4nzung zu den bereits bestehenden nationalen Regelungen ein eigenst\u00e4ndiges Europ\u00e4isches Regime ein. Diesem sollen sich dann Crowdfunding-Plattformen freiwillig unterwerfen, wenn sie grenz\u00fcberschreitend im Europ\u00e4ischen Markt t\u00e4tig werden wollen.<\/li>\n<li>Am 17. Januar 2018 hat die EU zwei lang erwartete Regulierungen als neuen Rahmen f\u00fcr Europ\u00e4ische Verbriefungen verk\u00fcndet, die zum 1.1.2019 in Kraft treten sollen. Es handelt sich dabei um: Regulation (EU) 2017\/2402 (STS Regulation), einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen + Regulation (EU) 2017\/2401 (Securitisation Prudential Regulation, or SPR), Kreditrisikotransfer.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit diesen Regelungen sollen zuk\u00fcnftig sogenannte KVV-Strategien (\u201eKreditvergabe-Verbriefung-Verkauf\u201c) verhindert werden. Wie aus der Finanzkrise gelernt, besteht bei solchen KVV Strategien die Gefahr, dass die Kreditgeber bei der Darlehensvergabe nicht die gebotene Sorgfalt walten lassen, da sie von vorneherein wissen, dass die betreffenden Risiken letzten Endes an Dritte verkauft werden. Das betrifft vor allem die Pr\u00fcfung der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kreditnehmers. Entsprechende Anforderungen hat die EU bereits in der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie geregelt. \u00a0Die DKS ist hierzu in engen Kontakt mit der TSI True Sale Initiative<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Allgemein<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitgliederversammlung der DKS wird am 25.04.2018 in Frankfurt stattfinden.<\/li>\n<li>Im Bereich des Intranets wird f\u00fcr Mitglieder in K\u00fcrze das Sachverst\u00e4ndigengutachten von Prof. Lehmann aus Bonn (siehe Immobilienfinanzierung) zur Verf\u00fcgung stehen.<\/li>\n<li>Die Preisverleihung des DKS Awards 2017 wird am 06.06.2018 in der Frankfurt School in Frankfurt stattfinden.<\/li>\n<li>F\u00fcr 2018 werden weitere Workshops neben den Telefonkonferenzen der drei Aussch\u00fcsse durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Auf der Webseite der DKS werden regelm\u00e4\u00dfig aktuelle Themen aufgegriffen. Die Blog Funktion ist eingerichtet, wird aber leider noch zu wenig f\u00fcr aktuelle Musterentwicklungen genutzt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gez. Dr. J. Keibel, 09.04.2018<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Privatkunden Herr J. Becher von der UniCredit Bank stellte die Entwicklung der Kreditw\u00fcrdigkeitspr\u00fcfung (KWP) an Hand der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften des KWG und BGB im Detail vor. Dabei differenzierte er nach dem allgemeinen Verbraucherdarlehen und Immobilien-Verbraucherdarlehen. Er stellte insbesondere Sonderthemen der KWP heraus, u.a. die Situation bei einer Mehrheit von Kreditnehmern. 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