Muster Restrukturierungsplan

Nachdem in einer DKS Arbeitsgruppe die Grundlagen des Muster Restrukturierungsplans erarbeitet wurden, findet nun nach erfolgten Abstimmung mit der Checkliste nach § 16 StaRUG, deren finale Fassung das Bundesministerium der Justiz noch diese Woche veröffentlichen will, die finale Ausarbeitung des Musters statt. Anschließend steht das Muster Restrukturierungsplan allerdings nur den DKS Mitgliedern zur Verfügung.

Webinar zur Checkliste nach § 16 StaRUG in Verbindung mit einem Muster-Restrukturierungsplan am 28.06.2022

Mit dem Ende Januar 2022 vorgelegten Entwurf einer Checkliste kam das Bundesministerium der Justiz (BMJ) seinem Auftrag aus § 16 StaRUG nach, eine auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnittene Hilfestellung für die Konzipierung und Erstellung von Restrukturierungsplänen nach §§ 5 ff. StaRUG bekanntzugeben. Dazu gab es verschiedene Stellungnahmen, u.a. seitens der DKS. Die DKS hatte ja bereits vorher eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Muster-Restrukturierungsplans gestartet. Dabei ist natürlich die abschließende Checkliste zu berücksichtigen.

Die Verknüpfung zwischen der Checkliste und dem Muster-Restrukturierungsplan soll mit Beteiligung des BMJ in einem Webinar am 28.06.2022 diskutiert werden. Außerdem wird der aktuelle Stand der Musterentwicklung sowie die demnächst anstehenden DKS Themen vorgestellt werden.

EBA startet neue Konsultation zu NPL Data Templates

Seit dem Action Plan der EU aus 2017 ist wenig passiert. Einige Ideen, wie die zentrale Bad Bank oder eine einheitliche NPL Transaktionsplattform, sind „untergegangen“. Überlebt haben die NPL Data Templates, die bisher allerdings ziemlich an den Marktanforderungen vorbeigegangen sind.

Allerdings gab es in den letzten Jahren auch kein NPL Problem mehr, da die NPL Quoten stetig zurückgingen und insbesondere die staatlichen Unterstützungsprogramme in Italien und Griechenland (GACS und HAPS) Wirkung zeigten. Ob viele Informationen zu einem „Knowhow-Gleichstand“ zwischen Verkäufer und Käufer führen werden, ist sehr zweifelhaft. Am Ende gibt es am NPL Markt „Marktpreise“, die sich an den zur Verfügung gestellten Informationen orientieren. Eine möglicherweise beabsichtigte Pflicht zur Ausfüllung von Templates wird vermutlich weder zu höheren Kaufpreisen, noch zu einer – eigentlich ursprünglich beabsichtigten –  Belebung des Sekundärmarktes führen.

Nachdem die EBA im September 2021 die Konsultationsperiode zu den NPL Data Templates abgeschlossen hat, hat sie nun die überarbeiteten Templates veröffentlicht. Es schließt sich nun eine weitere Konsultationsperiode bis zum 31.08.2022 an. Eine öffentliche Anhörung zu den Templates wird am 15.06.2022 stattfinden. Bis Ende des Jahres 2022 sollen die Templates dann finalisiert werden.

DKS Webinar Mezzanine Kapital am 26.04.2022

Mezzanine Kapital hat seinen Platz in der deutschen Finanzierungsarchitektur und wird mit zunehmender Standardisierung auch noch häufiger zur Anwendung kommen, da waren sich die Experten des DKS Webinars am 26.04.2022 einig. Dass Mezzanine Kapital in einzelnen Immobilienobjekten aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Zuge kommen kann, zeigte die von Christian Groschupp von Dr. Wieselhuber & Partner und Florian Bruder von DLA Piper vorgestellte Case Study.  Es gibt aber genug grundlegende Finanzierungsformen, wo Mezzanine Kapital sinnvoll eingesetzt werden kann, erläuterte Andreas Mallin von Fieldfisher.  Auch für die Investoren macht Mezzanine Kapital Sinn, so Christian Fritsch von ELF Capital Group. Abschließend stellte Thomas Lange von GÖRG dar, dass es zwar ein Intercreditor Agreement Muster gibt, welches aber kaum zum Einsatz kommt. Im Bereich der Small/Mid Cap Immobilienfinanzierung wäre ein deutscher Standard eines Intercreditor Agreements wünschenswert, so Lange. Hier wird die DKS aktiv werden. Nach Auswertung verschiedener am Markt vorhandener Mustervereinbarungen wird sich eine DKS Arbeitsgruppe der Mustererstellung annehmen. Wenn Sie an mehr Details interessiert sind, wenden Sie sich bitte per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

Mezzanine Kapital Webinar am 26.04.2022

Der Bundesverband Alternative Investments BAI hat vor kurzem festgestellt, dass die Nachfrage nach marktbasierten Finanzierungen außerhalb des klassischen Bankkredits stetig wächst. Unterm Strich seien das keineswegs teure Finanzierungen, sondern häufig maßgeschneiderte Finanzierungen, ausgerichtet an den besonderen Bedürfnissen der Kreditnehmer. Welche Möglichkeiten bietet dabei Mezzanine Kapital? Bspw. als Brücken- oder Restrukturierungsfinanzierung. Dazu mehr im DKS Webinar am 26.04.2022. Ergänzend wird der Frage nachgegangen, wie sich insoweit die Intercreditor Verträge entwickeln und ob sich ein deutscher Standard etablieren lässt.

EuGH zur Sitzverlegung (COMI) im Insolvenzverfahren

In dem Insolvenzverfahren in Sachen Galapagos wegen Sitzverlegung nach Antragstellung hat der EuGH am 24.03.2022 entschieden, dass das Gericht eines Mitgliedstaats, das mit einem Antrag auf Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens befasst ist, für die Eröffnung eines solchen Verfahrens weiter ausschließlich zuständig bleibt, wenn der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners nach Antragstellung, aber vor der Entscheidung über diesen Antrag in einen anderen Mitgliedstaat verlegt wird. Der DKS hatte sich bereits im Januar 2022 mit den Anforderungen an eine Sitzverlegung (#COMI) im Rahmen eines Insolvenzverfahren aus Sicht der Länder Deutschland, Niederlande und Österreich befasst. Mehr Details erhalten Sie bei joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

Mezzanine Kapital und Intercreditor Agreement – DKS Webinar am 26.04.2022

Die klassische Bankfinanzierung muss zukünftig mit verschärften Eigenkapitalregeln klarkommen. Das bietet Chancen für alternative Finanzierungen. Wie hierbei Mezzanine Kapital, gerade bei Immobilienfinanzierungen, zum Einsatz kommen kann, wird in dem DKS Webinar am 26.04.2022 um 16.00 Uhr auch anhand einer Case Study vorgestellt. Die Themen sind: Restrukturierung einer Immobilienentwicklung, Arten und Einsatz von Mezzanine Kapital, Beteiligung von Versicherungen, Investoren, Markt und Ausblick, Mezzanine Kapital aus Investorensicht und Intercreditor Agreement – Überlegungen für einen deutschen Standard. Herzlichen Dank schon einmal an die Referenten Christian Groschupp (Dr. Wieselhuber & Partner), Florian Bruder (DLA Piper), Andreas Mallin (Fieldfisher), Christian Fritsch (ELF Capital Group) und Thomas Lange (GÖRG).

Webinar EU-Kreditdienstleister Richtlinie am 10.03.2022

Kommt der deutsche Entwurf zur Umsetzung der EU-Kreditdienstleister Richtlinie noch im Jahr 2022? Das blieb am Ende der Paneldiskussion offen. Nach den beiden Referaten von Michael Huertas (PwC Legal) und Oliver Platt (KUCERA/Arcida) sind einige Fragen, insbesondere einige unbestimmte Rechtsbegriffe,  aus der Richtlinie offen. Insofern darf man auf den Umsetzungsentwurf sehr gespannt sein. Die Panelteilnehmer Nils Judenhagen (BaFin), Claus Radünz (LBBW), Clifford Tjiok (LOANCOS) und Marcel Köchling (PRA Group/BKS) sehen der Richtlinienumsetzung eher entspannt entgegen, da man in Deutschland durch das Rechtsdienstleistungsgesetz bereits sehr gut aufgestellt sei. Der von der EU erwartete Effekt einer Belebung des Sekundärmarktes für den Verkauf von NPL wurde auch angesichts der sehr niedrigen NPL Quote eher nicht gesehen. Mehr Details enthalten die beiden Präsentationen, die bei Interesse bei joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de angefragt werden können.

Herzlichen Dank an die BKS für die Kooperation und an die Referenten und Panelteilnehmer.

KYC/ESG Webinar am 17.02.2022

Stefan Schetter von CRIF stellte die Informationsanforderungen an KYC Prüfungen dar, die in der Regel noch manuell bearbeitet werden, was eine Umfrage während des Webinars bestätigte. Die vermehrten regulatorischen Anforderungen durch den Gesetzgeber erfordern jedoch digitale Lösungen, die CRIF mit dem vorgestellten Tool KYC MORE bietet. Dr. Michael Josenhans von Freshfields Bruckhaus Deringer nahm sich anschließend aus den grünen, sozialen und nachhaltigen Fremdkapitalprodukten den Sustainability Linked Loans vor und analysierte im Detail deren Kernbestandteile. Clemens Niedner von Taylor Wessing gab danach einen Übersicht über die Vertragsbestandteile von Sustainable Finance in Konsortialkreditverträgen. Hier entwickeln sich aus seiner Sicht aktuell Marktstandards, denen sich auch die DKS annehmen sollte. Er ging dann auf einzelne Klauseln ein und hier vor allem auf die Zinsregelung/Margenanpassung. Letztlich wäre aus seiner Sicht ein neu zu schaffender ESG-Koordinator hilfreich. Zum Schluss stellte Dr. Andreas Meyer von der Deutschen Bank den Entwurf des EU Green Bond Standards mit Hinweis auf die Green Bond Principles der ICMA vor. Besonderes Augenmerk legte er auf die Verwendung der Emissionserlöse, den Prozess der Projektbewertung und -auswahl,  das Management der Erlöse und die Berichterstattung. Danach stellte er detailliert das Verfahren sowie die Aufsicht und Kontrolle des EU Green Bond Standards vor. Angesichts von über 500 Änderungsanträgen gibt es vor dem Inkrafttreten noch einiges zu tun und es sind auch noch ein paar Unklarheiten zu beheben. Sollten Sie an der einen oder anderen Präsentation Interesse haben, wenden Sie sich bitte an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

BKS/DKS Webinar Kreditdienstleister-RiLi am 10.03.2022

Nachdem die EU-Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer (die beschleunigte Verwertung von Sicherheiten wurde abgetrennt) am 28.12.2021 in Kraft getreten ist, muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden. Das muss spätestens bis zum 23.12.2023 erfolgen, kann natürlich auch schon früher veranlasst werden (beim StaRUG wurde die Frist auch nicht ausgeschöpft). Die Richtlinie ist eine der Aktivitäten des EU Action Plans zur Belebung des Sekundärmarktes für notleidende Kredite. Alle Banken (mit NPL Bestand), alle Kreditdienstleister und alle Kreditkäufer werden sich nun fragen, was genau da auf sie zukommt. Dazu soll das Webinar am 10.03.2022 von 16.00-18.00 Uhr einen Überblick geben. Als Referenten stehen Michael Huertas von PwC und Oliver Platt von KUCERA zur Verfügung. Im Anschluß findet ein Panel mit Vertretern der Aufsicht, der Kreditservicer, der Kreditkäufer und der Banken statt.