Eine Transaktion wird in der Regel bankintern vorbereitet, indem eine Analyse des eigenen Forderungsbestands dahingehend erfolgt, ob damit angehäufte Risikoaktiva signifikant reduziert werden können. Bedenken bestehen anfangs meistens darin, dass mit einer Auslagerung ein Informationsverlust hinsichtlich der Realisierbarkeit nicht mehr bedienter Kredite verloren gehen könnte. Das Informationsbedürfnis kann in der Regel aber über ein zu vereinbarendes, standardisierbares Reporting aufgefangen werden. Ebenfalls lassen sich die aufsichtsrechtlichen Berichtspflichten nach § 25 a KWG so regeln.

Die aus dem eigenen Datenbestand herausgefilterten nicht mehr bedienten Forderungen müssen einer Analyse unterzogen werden. Als hilfreich erweist sich dabei zu ermitteln, aufgrund welcher Ursache die Forderung überhaupt ausgefallen ist. Notwendig ist es zudem, eine Klassifizierung der Forderungen durchzuführen. Insbesondere Insolvenzen sind entweder aus dem Verkaufsportfolio auszugliedern oder als solche besonders zu kennzeichnen. Dieses lässt sich alles standardisierbar datentechnisch erfassen, wenn die Anforderungen als Standard im Markt bekannt sind.

Ein sehr wichtiger und vor allem preisrelevanter Punkt ist die Vorbereitung der Forderungsdaten. Je spezifischer die Datenaufbereitung, desto besser der Einblick in die Forderungsstruktur. Während sich der Verkäufer in der Regel darauf konzentriert, wie der Forderungsbestand zu einem bestimmten Stichtag ausgesehen hat, ist für den Käufer in der Regel entscheidend, wie der Verkäufer mit der nicht mehr bedienten Forderung umgegangen ist, ob gewisse Rückzahlungen geleistet worden sind und welche spezifischen Maßnahmen der Verkäufer zur Durchsetzung seiner Forderung bereits durchgeführt hat. Es gilt heute nach wie vor der verallgemeinerungsfähige Grundsatz: „Je besser die Datenaufbereitung, desto höher der Kaufpreis.“