Hoher Umstellungsaufwand durch die Umstellung von EURIBOR und EONIA auf ESTER – Interims Risk Free Rates

Mit der seit dem 1.1.2018 gültigen Europäischen Benchmark-Verordnung sollte ein Referenzzins entwickelt werden, der belastbar und nachprüfbar ist, sowie möglichst auf konkreten Transaktionsdaten beruht. Da die Umstellung der Referenzzinssätze vor kurzem auf Ende 2021 verschoben worden ist, wird geprüft, ob der EURIBOR in einer Hybridform bis dahin weitergenutzt werden kann. Für die Übergangszeit bieten sich aber jetzt Risk Free Rates (RFR) an. Diese stellen Übernacht-Zinssätze (overnight rates) dar und könnten als EONIA Ersatz und mit Anpassungen auch den EURIBOR Ersatz darstellen. Solche RFR gibt es bereits in anderen Währungsräumen. So setzt die USA bereits auf den SOFR (Secured Overnight Financing Rate). Allerdings hatten sich beim SOFR Ende 2018 erhebliche Schwankungen ergeben, die zu einer Verunsicherung geführt haben. UK wird auf den SONIA (Sterling Overnight Index Average) setzen. Im Gegensatz zu den USA ist dieser ein unbesicherter Satz. Dieses trifft auch auf den in Europa favorisierten ESTER zu. Nicht mehr im Rennen ist dabei offensichtlich die von der zur Deutschen Börse gehörenden STOXX angebotene GC Pooling Deferred Rate, die sich auf besicherte Euro Finanzierungstransaktionen bezieht.

Moniert wird am geplanten ESTER, dass dieser nicht wirklich paneuropäisch aufgebaut ist, da mit ca. 80% nur französische, deutsche, niederländische und belgische Transaktionen einfließen werden.

Die Finanzbranche sieht jedenfalls einen großen Umstellungsaufwand auf sich zukommen und arbeitet bereits an entsprechenden Lösungen.