Umstellung von EURIBOR und EONIA auf ESTER auf Ende 2021 verschoben

Im Zuge der geplanten Europäischen Benchmark-Reform haben das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten – im Zusammenhang mit der Beschlußfassung über low-carbon benchmarks – nach Information der EU Kommission eine politische Einigung erzielt, die Anbietern von Referenzzinssätzen wie EURIBOR oder EONIA nun noch bis Ende 2021 Zeit gibt, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Hintergrund sind die von der Working Group der EZB erhobenen Bedenken bezüglich der bereits für den 1.1.2020 geplanten Ablösung der Referenzzinssätze. Die Banken hätten demnach nicht genug Zeit, sich auf die neuen Referenzsätze einzustellen. Auch müssen sich Banken und auch Nichtbanken auf Vertragsänderungen bzw. Vertragsneuverhandlungen einstellen, wenn Referenzzinssätze in variabel verzinslichen Darlehensverträgen oder abgeschlossenen Zins- und Währungsswap Verträgen vereinbart wurden. Bezüglich der dadurch möglicherweise notwendigen Vertragsänderungen bzw. – anpassungen gibt es bislang keine standardisierte Lösung. Die Zeit soll auch genutzt werden, um zu prüfen, inwieweit Benchmark Anbieter von außerhalb der EU genutzt werden können.

Bis Ende 2021 können die bisherigen Referenzzinssätze weiterverwendet werden und auch in neu abzuschließenden Finanzverträgen verwendet werden.