EBA NPL Guidelines in Kraft getreten seit 01.01.2019 und umzusetzen ab 30.06.2019

Die von der Europäische Bankenaufsicht (EBA) am 31. Oktober 2018 veröffentlichten “Guidelines on management of non-performing and forborne exposures” umfassen mehr als 200 Einzelanforderungen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Banken in der EU – und damit mehr als 6.000 Institute – angemessene Steuerungsinstrumente für NPE einsetzen und ein gezielter Abbau hoher NPE-Bestände erfolgt.

Die in der EBA Guideline vorgegebenen Einzelanforderungen betreffen sechs unterschiedliche Themenfelder mit den nachfolgend dargestellten, wesentlichen Inhalten:

Nur für Institute mit einer NPL Quote >5%:

  • NPE-Strategie = Implementierung und regelmäßige Überprüfung einer NPE Strategie mit der Festlegung von Zielen zur NPE Reduktion
  • NPL Governance und Ablauforganisation = Festlegung der Operationalisierung der NPE Strategie in Bezug auf Governance, Prozesse und Kontrollen

Für alle Institute:

  • Forbearance = kurz- und langfristige Forbearance Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen
  • NPE Erkennung = konsistente Klassifizierung von NPE Gruppen mit entsprechender Datenbereitstellung
  • NPE Wertminderungen und Abschreibungen = methodische Vorgaben sowie regelmäßiges Backtesting von Wertberichtigungen gegen tatsächliche Kreditverluste
  • Bewertung beweglicher und unbeweglicher Sicherheiten = methodische Anforderungen an die Sicherheitenbewertung, Qualitätssicherung sowie an die Auswahl und Überwachung von Gutachtern.

Mit der aufsichtsrechtlichen Kapitalvorsorge für NPE, dem sogenannten Prudential Backstop, führen Regulator und Aufsicht eine neue Steuerungsgröße ein. Mit dem Prudential Backstop wird eine aufsichtliche Erwartung an die Mindesthöhe der Risikovorsorge für Non-Performing Exposures definiert, die als zusätzliche Kapitalanforderung über die bilanziellen Wertberichtigungen sowie die bislang etablierten aufsichtsrechtlichen Kapitalabzugspositionen hinausgehen kann.

Mit neuen Transparenzregeln soll die Marktdisziplin verbessert werden. Die wesentlichen Neurungen betreffen zum einen die Offenlegung bestimmter Informationen zu notleidenden Krediten und zum anderen, im Rahmen des EBA Datapoint-Models 2.9, die Erweiterung des standardisierten FinRep-Reporting um NPE-Angaben. Die erstmalige Offenlegung der Informationen muss zum 31.März 2020 erfolgen und zwar auf Basis der Daten per 31.12.2019.

Die Anforderungen der EBA NPL Guidelines gehen in vielen Fällen über die derzeit implementierten Prozesse und Verfahren hinaus und erfordern nicht selten auch Anpassungen in Bezug auf Datenverfügbarkeit und IT. Die Umsetzung erfordert daher im ersten Schritt die Durchführung einer Gap-Analyse, um davon ausgehend Anpassungsbedarfe zu ermitteln, Maßnahmen zu priorisieren und diese umzusetzen. Das betrifft vor allem die Kapital- und Geschäftsplanung, als auch die Datenverfügbarkeit in den bisherigen Meldewesendaten. Softwareanpassungen sind dabei nicht ausgeschlossen.