Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und Berufsverbote und über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren

Die Europäische Kommission hat Mitte November 2018 einen Vorschlag für eine Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und Berufsverbote und über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren vorgelegt. Vorausgegangen war ein Vorschlag des Rats der EU vom 1.10.2018 für eine solche (Insolvenz) Richtlinie.

 

Die Richtlinie besteht aus drei Teilen:

–        Regeln über ein neues Frühwarnsystem

–        die Rahmenbedingungen für einen Restrukturierungsprozess

–        Vorgaben über die Entschuldung überschuldeter Unternehmer

 

Die vorgeschlagene Richtlinie soll:

  • Einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und Binnenmarktstrategie liefern,
  • Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen, die auf Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten für die Restrukturierung und die zweite Chance zurückzuführen sind, abbauen,
  • mehr Investitionsmöglichkeiten im Binnenmarkt und vor allem positive Effekte für den Beschäftigungsmarkt schaffen.

 

Aufbau der Richtlinie:

I (Allgemeine Bestimmungen)

II (Präventive Restrukturierungsrahmen)

III (Entschuldung und Berufsverbote) – hierzu gibt es eine allgemeine Ausrichtung des Rats –

IV (Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren) ) – hierzu gibt es eine allgemeine Ausrichtung des Rats –

V (Monitoring von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungs-verfahren) – hierzu gibt es eine allgemeine Ausrichtung des Rats –

VI (Schlussbestimmungen)

 

Im Kontext der Arbeit der Kommission an der Bankenunion soll der Vorschlag für diese Richtlinie auch dazu beitragen, der Anhäufung notleidender Kredite vorzubeugen.

 

Bis Ende 2018 sollen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten erfolgen.