Verzögerung der Umstellung auf neue Benchmarksätze?

Die von der EZB für den 01.01.2020 geplante Ablösung der bisherigen Benchmarksätze EONIA und EURIBOR (und anderer IBOR’s Interbank Offered Rates) scheint sich zu verzögern. Der Hintergrund ist, dass diese Referenzzinssätze millionenfach in Vereinbarungen, wie Immobilienverträgen, Konsortialkreditverträgen, Zinsswaps, Anleihen, Schuldverschreibungen, Derivate und anderen Kontrakten enthalten sind, die entsprechend umgestellt werden müssen.

 

Bei dieser Umstellung könnten Bewertungseffekte entstehen, die zu einer Unzufriedenheit der Kunden und damit zu einem Rechtsrisiko führen können. Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn der neue Referenzzins nachteilig für den Kunden ist. Eine unterschiedliche Bewertung zwischen den alten Referenzzinssätzen und den neuen Benchmarks wird es schon allein dadurch geben, dass die bisherige „lending rate“ durch die neue „borrowing rate“ ersetzt wird. Von dem Zinssatz, zu dem Banken Kredite ausgeben, wird also auf den Zinssatz gewechselt, den Banken für Einlagen zahlen.

 

Auch zu der Art und Weise der notwendigen Umstellung gibt es bislang keine Vorgaben, insbesondere die deutschen Bankenverbände haben sich dazu noch nicht geäußert. Muss ggf. das alte Geschäft erst abgewickelt werden, bevor das Geschäft mit neuer Zinsgrundlage abgeschlossen werden kann? Reicht eine einfache Anpassungsklausel aus oder muss ggf. sogar eine Bewertung stattfinden?

 

In der Diskussion ist eine Anpassungsphase. Wie sich diese genau ausgestaltet und wie lange diese dauern soll, ist allerdings unklar.