EU Mitgliedsländer mildern NPL Guidelines ab, weicher und verzögert

Die EU Mitgliedsländer haben den Vorschlag der EU Kommission bezüglich der im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) entwickelten NPL Guidelines so abgemildert, dass diese erst später in Kraft treten sollen. Ein genaues Datum wurde nicht genannt. Ursprünglich sollten die Guidelines zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Zudem soll die Rückstellung für neue NPL bei unbesicherten Krediten entgegen des ersten Vorschlages der EU Kommission nicht mehr binnen zwei Jahren erfolgen, sondern den Banken wird dafür ein Zeitraum von drei Jahren eingeräumt.  Die Frist von acht Jahren bei besicherten Krediten soll wohl bestehen bleiben.

In der Euro Zone beträgt der NPL Anteil immer noch 657 Mrd. €.