Call zu Musterklauseln bei vertraglichen Abtretungsverboten am 10.10.2018

In der Praxis spielt die Frage, ob vertragliche Abtretungsverbote in Darlehensverträgen auch im Fall der Kündbarkeit oder der Kündigung des Darlehens durch den Darlehensgeber (weiter)gelten, für die Frage der Handelbarkeit von Krediten eine entscheidende Rolle.

Der DKS hat bei Herrn Professor Dr. Matthias Lehmann, D.E.A. (Paris II), LL.M., J.S.D. (Columbia) von der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ein Gutachten zu dieser Thematik in Auftrag gegeben. Insbesondere die Auswirkungen, wenn der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen nach dem Vertrag nicht erfüllt, ist bisher von der Rechtsprechung und Literatur noch nicht untersucht worden. Ebenso die Frage, wie in der Marktpraxis vielfach genutzte Abtretungsbeschränkungen in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. Das Ergebnis und Argumentationslinien (einschließlich etwaiger Formulierungsvorschläge für Vertragsgestaltungen) werden in dem Gutachten umfassen dargestellt.

Sie haben nun die Gelegenheit, mit Prof. Lehmann die Inhalte und Ergebnisse seines Gutachtens persönlich zu erörtern. Insoweit steht er für eine Telefonkonferenz

am Mittwoch 10.10.2018 von 14.00-15.00 Uhr

zur Verfügung.

Einwahldaten: Tel. 069-50 60 97 68; PIN 40 56 312

Bitte teilen Sie per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de  mit, ob Sie an dem Call teilnehmen werden. Dort können Sie auch das Gutachten anfordern.