Neue EU Regelungen für Verbriefungen ab 1. Januar 2019

Am 17. Januar 2018 hat die EU zwei lang erwartete Regulierungen als neuen Rahmen für Europäische Verbriefungen verkündet, die zum 1.1.2019 in Kraft treten sollen. Es handelt sich dabei um:

  1. Regulation (EU) 2017/2402 (STS Regulation), einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen
  2. Regulation (EU) 2017/2401 (Securitisation Prudential Regulation, or SPR), Kreditrisikotransfer

Mit diesen Regelungen sollen zukünftig sogenannte KVV-Strategien („Kreditvergabe-Verbriefung-Verkauf“) verhindert werden. Wie aus der Finanzkrise gelernt, besteht bei solchen KVV Strategien die Gefahr, dass die Kreditgeber bei der Darlehensvergabe nicht die gebotene Sorgfalt walten lassen, da sie von vorneherein wissen, dass die betreffenden Risiken letzten Endes an Dritte verkauft werden. Das betrifft vor allem die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Entsprechende Anforderungen hat die EU bereits in der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie geregelt.