Neue EU Standards im Jahr 2018 geplant

Die EU Kommission hat im Jahr 2018 einiges vor:

 

  • Gesetzentwurf zur Bündelung und zur Erleichterung des Verkaufs von Non Performing Loans (NPL) durch die Herausgabe detaillierter Informationen über die Schuldner und den Wert der Kredite durch die Banken an die Aufsichtsbehörden.
  • Muster für die Auslagerung von NPL in nationale Bad Banks.
  • Änderung der Eigenkapitalvorschriften in der CRD-IV-Richtlinie durch Hinterlegung zusätzlichen Eigenkapitals bei NPL.
  • Regulierung von FinTechs, speziell Gruppenfinanzierungen (Crowdfunding) und Privatkredite (Peer-to-Peer Lending).
  • Neue Rechtsvorschriften für Investmentfonds und Hedgefonds beim Vertrieb ihrer Produkte.
  • Entwicklung eines EU-Rechtsrahmen für Pfandbriefe und andere gedeckte Schuldverschreibungen.