DKS Workshop 29.11. – Resümee

Allgemein

  • Die Entwicklungen auf Ebene der EZB und EBA werden weiter eng verfolgt; Debitos (T. Peters) und DLA Piper (London Office) sind in die Diskussionen direkt involviert;
  • Die EBA hat Templates zur Entwicklung des Secondary Markets veröffentlicht; hier ist zu prüfen, inwieweit sich daraus spezifische Muster für den deutschen Kreditmarkt entwickeln lassen;
  • Die Ausschreibung des DKS Awards wurde an ca.60 Hochschulen versandt; für April/Mai 2018 ist eine Preisverleihung geplant;
  • Für 2018 werden wieder Workshops neben den Telefonkonferenzen der drei Ausschüsse organisiert werden; neben Frankfurt kommen als Veranstaltungsorte auch Düsseldorf, Hamburg und München in Betracht.
  • Geprüft wird auch die Möglichkeit der Einbindung von DKS Themen in eine Banken-Konferenz (Gesamtbanksteuerung/Bankaufsichtsrecht).
  • Auf der DKS Webseite werden regelmäßig aktuelle Informationen zu Kreditmarkt Themen eingestellt, es gibt auch eine Blog Funktion.
  • Die Verbreitung der Mitgliederbasis der DKS ist notwendig. Bestehende Mitglieder und Interessenten sollen hier als Multiplikatoren bei der Ansprache von Interessenten dienen.

Privatkunden

  • Zu der konkreten Ausgestaltung der Kreditwürdigkeitsprüfung im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie bzw. des Finanzaufsichtsrechtergänzungs-gesetzes gibt es den Referentenentwurf vom 21.07.2017 mit Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobilien-Verbraucherdarlehen (Immo KWPLV); nach Ansicht von J. Becher (UniCredit HVB) werden die Leitlinien aber für wenig Klarheit sorgen. So sieht der Entwurf vor, dass die „wirtschaftlichen Auswirkungen zukünftiger Ereignisse aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt werden können“; eine konkrete Ausgestaltung dazu fehlt jedoch.
  • Angesichts der Verzögerung der neuen Regierungsbildung ist nicht vor Frühjahr 2018 mit der Veröffentlichung der endgültigen Leitlinien zu rechnen.
  • Die für die RVO zuständigen Ministerien der Finanzen und Justiz haben sich einer Festlegung entzogen, ob bei einer Mehrheit von Kreditnehmern immer beide zusammen, nur der Hauptverdiener oder beide Kreditnehmer getrennt einer Prüfung unterzogen werden sollen.
  • Angesichts der harten Rechtsfolgen bei Verstößen gegen eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung erwartet J. Becher, dass am Ende wohl wieder der Bundesgerichtshof über das richtige Vorgehen urteilen wird.

Firmenkunden

  • Die im Ausschuss (Vorsitzender M Danielewsky, DLA Piper) entwickelte Stillhaltevereinbarung ist fertiggestellt und wird in der Praxis bereits eingesetzt;
  • Das richtige Vorgehen bei der Limitation Language ist sehr einzelfallabhängig; hier kommt der Position der handelnden Geschäftsführer eine besondere Bedeutung zu.
  • der Limitation Language ist auch unklar, ob diese nur für Immobiliarsicherheiten oder auch für sonstige Sicherheiten gelten soll.
  • Die nächste Musterentwicklung betrifft eine Restrukturierungsvereinbarung.
  • Zu dem BGH Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Unternehmenskredit- verträgen wurden der aktuelle Stand sowie Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Immobilienfinanzierung

  • Es erfolgte eine Vorstellung der bereits erstellten Muster sowie deren Sinn und Zweck (S Grieser, ReedSmith).
  • Als letztes Muster wurde im Ausschuss eine Datenraumstruktur sowie die Anforderungen an KYC erstellt.
  • Bis 15.2.2018 sollen neue Arbeitsziele entwickelt werden.