PK-Ausschuss: WIKR und Kreditwürdigkeitsprüfung

Nachdem sich der Bundestag Ende März 2017 mit der Nachbesserung der WIKR befasst hat, soll die mit der WIKR vorgenommene Umsetzung der EU-Richtlinie in vier Punkten überarbeitet werden:

  • Der Wert der Immobilie wird wieder ein maßgebliches Kriterium der Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Bei Umbauten oder Renovierungen soll nur noch geprüft werden, ob die Kreditsumme den Wert der Immobilie übersteigt
  • Die Anschlussfinanzierung kann ohne eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgen
  • Zur Umsetzung der vorgenannten Punkte erarbeiten das Bundesfinanzministerium und das Bundesverbraucherschutzministerium gemeinsam an einer Rechtsverordnung, die detaillierte Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung machen soll.

Diese wird in Kürze erwartet. Einer der Diskussionspunkte ist bspw., ob bei mehreren Kreditnehmern (z.B. Ehepaar) auf die Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer insgesamt oder auf die Kreditwürdigkeit jedes einzelnen Kreditnehmers abzustellen ist.

Viele Bankengruppen haben bereits Standards zur Umsetzung der WIKR entwickelt. Diese müssen nun angepasst werden. Sinnvoll wäre es, einen einzigen Marktstandard zu entwickeln.