EU Kommission zu NPL Themen

Die Europäische Kommission – Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte – hat eine Konsultation zur Entwicklung eines Europäischen Sekundär-NPL-Marktes und zur Schaffung eines neuen Instruments zur schnelleren Vollstreckung von Sicherheiten gestartet („Development of Secondary Markets for Non-Performing Loans and Distressed Assets and Protection of Secured Creditors from Borrowers‘ Default“).

Die Kommission hat festgestellt, dass die Secondary Markets für Non Performing Loans in der EU unterentwickelt sind. Es wurde festgestellt, dass es sich in der Regel um überschaubare Transaktionsvolumina, eine überschaubare Anzahl von interessierten Investoren und eine große Differenz zwischen den Kaufpreisvorstellungen von Verkäufer und Käufern handelt. Zudem hat die Kommission festgestellt, dass es in einigen Ländern an unabhängigen Servicern fehlen soll, die entsprechende Non Performing Loans bearbeiten können. Die Kommission möchte durch die Konsultation herausfinden, was die Entwicklung des Secondary Markets behindert bzw. welche Restriktionen bestehen. Hierzu möchte man Standards entwickeln, die diesen Secondary NPL Markt ankurbeln sollen.

Die Kommission möchte zudem ein vertragliches außergerichtliches Zwangsvollstreckungsinstrument schaffen, dass den Schutz von besicherten Gläubigern sicherstellen soll. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Fehlen eines solchen Instruments zu dem hohen NPL Beständen geführt hat und dieses Instrument zu einem Abbau der NPL Bestände beitragen kann. Dieses Instrument soll außerhalb der bestehenden Insolvenzregelungen gelten. Dafür sollen ebenfalls Standards entwickelt werden.

Zur Klärung dieser beiden Themen hat die Kommission insgesamt 40 Fragen aufgeworfen, die Teilnehmer an der Konsultation beantworten sollen.

Die Konsultation soll bis 20.10.2017 abgeschlossen sein.

Die DKS Ausschüsse werden sich dieser Themen annehmen und Beiträge zu den von der Kommission aufgeworfenen Fragen abstimmen.