Firmenkunden Ausschuss

Durch die Erstellung einer standardisierten Stillhaltevereinbarung für soll dem im Ausschuss geäußerten Wunsch Rechnung getragen werden, die im deutschen Markt unterschiedlichen Muster und Konzepte inhaltlich und rechtlich so zu vereinheitlichen, dass insbesondere im Vorfeld von Restrukturierungsmaßnahmen und auch beim möglichen Weiterverkauf von betroffenen Restrukturierungskrediten vereinheitlichte Konzepte gelten. Dabei ist vor allem die in der Praxis zu beobachtende unterschiedliche Handhabung von Prolongationen, Waivern (Verzichte) und Fortführung von Kreditverhältnissen auf b.a.w. Basis eine häufige Ursache von Unklarheiten. Ziel soll dabei sein, eine deutliche Unterscheidung einer „echten“ Stillhaltesituation von Prolongationen zu erreichen. Oft werden hier Inhalte mit einander vermischt, insbesondere bei aus dem englischen Rechtskreis stammenden Mustern, bei denen oft auch noch „Waiver“-Textbausteine verwendet werden. Bei den ersten Diskussionen ist ebenso darauf eingegangen worden, dass die Stillhalteerklärung dem Risikobewusstsein der Kreditinstitute Rechnung tragen soll, die Sorge vor verdeckter unechter Geschäftsführung haben, wenn es um die Ausdehnung von Kontrollrechten innerhalb einer Stillhalteperiode geht.